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Stadt St.Gallen
08.02.2024

Wahl nebenamtliche Richterin – Kreisparteien sind sich einig

Die überparteiliche Findungskommission empfiehlt die Wahl von Karin Rohner (EVP) als nebenamtliche Richterin für das Kreisgericht St.Gallen.
Die überparteiliche Findungskommission empfiehlt die Wahl von Karin Rohner (EVP) als nebenamtliche Richterin für das Kreisgericht St.Gallen. Bild: zVg
Am 3. März wählen die Stimmberechtigten des Gerichtskreis St.Gallen eine nebenamtliche Richterin für das Kreisgericht St.Gallen. Die Kreisparteien der FDP, SP, SVP, Die Mitte, EVP, Grüne, GLP und SD empfehlen die Wahl von Karin Rohner (EVP) für den Rest der Amtsdauer 2021-2027.

Der nachfolgende Text stammt aus der Medienmitteilung der überparteilichen Findungskommission vom 8. Februar 2024.

Zur Ersatzwahl kommt es aufgrund eines Rücktritts bei den nebenamtlichen Richtern am Kreisgericht St.Gallen. Esther Bermúdez (FDP) verlässt das Gericht per Ende Februar 2024. Ziel der Kreisparteien ist es, auch in Zukunft die gesellschaftliche Vielfalt am Kreisgericht abzubilden.

Aufgrund der Wahlanteile bei den letzten Kantonsratswahlen und der Tatsache, dass die EVP momentan nicht am Kreisgericht vertreten ist, erachten es die Kreisparteien für angezeigt, eine Vertreterin der EVP als Nebenrichterin ins Kreisgericht zu wählen.

Vielseitiger fachlicher Hintergrund

Die überparteiliche Findungskommission prüfte die Kandidaturen an einem Hearing Ende November auf ihre fachlichen und menschlichen Fähigkeiten und verständigte sich dabei auf Karin Rohner. Die 50-jährige ausgebildete Juristin und Architektin arbeitete bei einer Versicherung, wo sie UVG-, VVG- und Haftpflichtfälle betreute.

Später arbeitete sie in einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Baurecht. Seit 2021 ist sie in einem Architekturbüro für baurechtliche Fragen tätig. Die Parteien zeigen sich überzeugt, dass Karin Rohner das Team aus nebenamtlichen Richtern mit ihrem fachlichen Hintergrund und ihrer Erfahrung als Familienfrau bereichern und kompetent ergänzen wird.

pd/jos
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