Bei akuten Gefahren sind sie ein rasches und wirkungsvolles Mittel der Behörden, um nach der Auslösung des Zeichens «Allgemeiner Alarm» der Bevölkerung via Radio Anweisungen für das weitere Verhalten erteilen zu können.
In den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Durchführung von Sirenentests sind alle Gemeinden mit einem Alarmierungssystem zur Durchführung des Sirenentests verpflichtet. Dabei sind alle stationären Sirenen auf ihre Funktionsbereitschaft zu testen.