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Schweiz
07.12.2023

Dignitas will Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über das eigene Lebensende

Bild: dignitas.ch
Am 10. Dezember ist Internationaler Tag der Menschenrechte. Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes sind mancherorts weit davon entfernt, geltendes Recht zu sein. Dabei ist dieses «letzte Menschenrecht» eine elementare Voraussetzung für ein würdevolles Leben und Sterben. Dignitas arbeitet daran, dieses Recht weltweit zu verankern.

Bei Verstössen gegen die Menschenrechte denkt man wohl eher an Diktaturen oder Kriegsgebiete als an demokratisch organisierte Gesellschaften. Verstösse gegen diese Rechte gibt es aber auch in solchen.

Davon zeugt zum Beispiel das aktuelle und vom Verein «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» eingeleitete Verfahren gegen den französischen Staat am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg: 31 in Frankreich lebende Dignitas-Mitglieder haben Beschwerde gegen die französische Regierung eingereicht.

Der EGMR hat unlängst entschieden, auf die Beschwerden einzutreten und sie der französischen Regierung zuzustellen – ein bedeutender Etappensieg für die nicht nur von diesem Gerichtshof anerkannte Freiheit, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu bestimmen.

Es ist eine weder moralisch noch juristisch zu rechtfertigende Diskriminierung, dass dieses «letzte Menschenrecht» nicht allen zugänglich ist

Dieser Umstand führt unter anderem dazu, dass Menschen nur von der Freiheit, ihr Leben zu beenden, Gebrauch machen können, indem sie einen Suizidversuch auf eigenes Risiko wagen – und dieses Unterfangen scheitert oft. Damit einhergehen in aller Regel die (weitere) Verschlechterung des Gesundheitszustands sowie negative Konsequenzen für nahestehende Personen und Dritte, die mit dem Suizidversuch unfreiwillig in Berührung kommen, Lokführer zum Beispiel.

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erinnert Dignitas daran, dass auch 75 Jahre nach Unterzeichnung der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» das «letzte Menschenrecht», nämlich Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über das eigene Lebensende, verbunden mit Zugang zu fachkundiger legaler Unterstützung hierfür, mancherorts noch weit davon entfernt ist, praktisch zugänglich, geschweige denn geltendes Recht zu sein.

Dabei ist die Möglichkeit, dem Leiden (und damit auch eigenen Leben) ein selbstbestimmtes, wohlerwogenes Ende zu setzen, ein grundlegendes Element des Respekts gegenüber Menschenwürde und Patientenautonomie. Dignitas arbeitet daran, dieses Recht weltweit zu verankern.

Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben entstand im Mai 1998 mit dem Ziel, das bewährte Schweizer Modell von Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Leben und am Lebensende durch internationale juristische und politische Tätigkeit auch Personen im Ausland zugänglich zu machen. Das Beratungskonzept von Dignitas zu Palliativversorgung, Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung und Freitodbegleitung bietet Entscheidungsgrundlagen zur Gestaltung des Lebens bis zum Lebensende.

Mittels eines Gerichtsverfahrens errang Dignitas 2011 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem das Recht eines Menschen, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes zu bestimmen, als ein von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Menschenrecht bestätigt wurde. Dignitas hat sich an diversen weiteren Rechtsfällen in Europa und in Kanada beteiligt, sowie Regierungskommissionen in Deutschland, England, Australien, Kanada usw. Stellungnahmen eingereicht sowie deren Vertreter empfangen, wenn Gesetze zum Schutz von Patientenautonomie und Menschenwürde geplant wurden.

Gründer des gemeinnützigen Vereins ist der auf Menschenrechte spezialisierte Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli. Die Vereinsleitung wird durch ein Team von 34 Teilzeit-Mitarbeitenden und mehreren externen Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Recht, Informatik und Treuhand unterstützt.

pd/stz.
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