Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das Kindes- und Erwachsenschutzrecht in Kraft. Mit dem neuen Recht wurden die Interessen der schutzbedürftigen Kinder und Erwachsenen stärker ins Zentrum gerückt und für die hilfsbedürftigen Menschen bedeutsame Verbesserungen erreicht.
Die KESB hat die Aufgabe, zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis abzuwägen
Die Arbeit der KESB und der Beistandspersonen löst bei vielen Menschen Unsicherheit, Ängste oder Ablehnung aus. Gerade deshalb ist es der KESB Region St.Gallen und der Berufsbeistandschaft wichtig, ihre Aufgaben transparent darzulegen und einen direkten und persönlichen Austausch mit der Bevölkerung zu ermöglichen.
Im Einzugsgebiet der KESB Region St.Gallen mit den Gemeinden St.Gallen, Wittenbach, Häggenschwil, Muolen und Eggersriet bestehen ca. 2300 Beistandschaften. Davon werden in der Stadt St.Gallen durch die Berufsbeistandschaft über 800 Erwachsenenschutz- und über 600 Kindesschutzmandate geführt. Weitere 500 Erwachsenenschutzmandate werden von privaten Beistandspersonen geführt.
Die zentralen Ziele im Erwachsenenschutz sind, dass die betroffene Person ein möglichst selbstständiges Leben führen kann und sich dadurch deren Situation generell verbessert, respektive nicht verschlechtert.
Die Selbstbestimmung der betroffenen Person steht im Zentrum
Darum wird sie stärker miteinbezogen und kann stärker mitbestimmen. Dabei werden die Wünsche, der eigene Wille und die Präferenzen in der Lebensgestaltung der verbeiständeten Person beachtet und respektiert.
Im Kindesschutz ist die Aufgabe der Mandatsführung darauf ausgerichtet, gemeinsam mit den Eltern, Bedingungen für das Kind zu schaffen, die dessen Wohl sicherstellen und eine gesunde Entwicklung ermöglichen.