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Gesundheit
12.08.2020
12.08.2020 17:20 Uhr

Grossanlässe ab Oktober wieder möglich

Der Bundesrat will ab Oktober Grossanlässe auch mit mehr als tausend Besuchern im Grundsatz wieder zulassen. (Symbolbild)
Der Bundesrat will ab Oktober Grossanlässe auch mit mehr als tausend Besuchern im Grundsatz wieder zulassen. (Symbolbild)
Das Verbot von Grossanlässen bleibt bis zum 1. Oktober bestehen. Zudem gibt es eine Maskenpflicht in allen Flugzeugen.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot ist eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte, wie der Bundesrat am Mittwoch in einer Pressekonferenz mitteilte. Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.

Mit dem Vorgehen will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert. Gleichzeitig trägt er den gesellschaftlichen Bedürfnissen etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen Rechnung. Nicht alle Grossveranstaltungen bergen dieselben Risiken. So gibt es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden kann.   

Maskentragpflicht im Flugzeug
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15 August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.

Ausnahmen der Quarantäne für Diplomaten
Ausländische Diplomatinnen und Diplomaten sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.

Einmalige Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie
Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie führt beim Bundesamt für Gesundheit im Jahr 2020 zu verschiedenen zusätzlichen Ausgaben, etwa für Kampagnenarbeit, den Betrieb der Hotlines oder die Entwicklung der Corona-App. Der Bundesrat beantragt deshalb einen Nachtragskredit für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 2020.

mg/pd
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