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Teufen AR
12.08.2020
12.08.2020 16:06 Uhr

Keine Abstimmung über Projektierungskredit

Bild: zukunft-teufen.ch
Bild: zukunft-teufen.ch Bild: PD
Die Volksabstimmung vom 27. September über einen Tunnelprojektierungskredit ist abgesagt. Grund: Das neue Fahrplankonzept 2035 der Appenzeller Bahnen, das Bundesvorgaben folgen muss.

Der Bund erliess im März 2020 das Fahrplan-Angebotskonzept 2035. Die Lage beim Knoten St.Gallen wird sich auf diesen Zeitpunkt hin massgeblich ändern. Das darauf ausgerichtete Fahrplankonzept 2035 der Appenzeller Bahnen zeigt: den aktuellen Kenntnissen zur Folge kann nur eine doppelspurige Streckenführung in Teufen zukünftig die verlangten Anschlüsse an das übergeordnete Normalspurnetz halbstündlich sicherstellen, teilen die AB mit.

Neue Ausgangslage für die AB
Die Appenzeller Bahnen haben in Absprache mit den Bestellerkantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zusammen mit einem Ingenieurbüro das Fahrplankonzept 2035 für die AB anhand der neuen und nun gefestigten Bedingungen der SBB erarbeitet. Es zeigt die Angebotsschritte zwischen 2021 und 2035 sowie die Auswirkungen auf die Entwicklung der Infrastruktur auf. Insbesondere zeigt sich, dass das Angebotskonzept eine doppelspurige Streckenführung in Teufen voraussetzt. Nur so können die AB in St. Gallen die verlangten Anschlüsse an das übergeordnete Normalspurnetz halbstündlich sicherstellen. Die heute im Bahnhof Teufen stattfindenden Zugskreuzungen müssen dannzumal auf die Doppelspur zwischen dem Bahnhof Teufen und Stofel verlegt werden.

Verzicht auf Tunnelprojekt
Der Tunnel ist den aktuellen Kenntnissen zur Folge aus Fahrplansicht der falsche Lösungsansatz. Die Appenzeller Bahnen und das zuständige Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben daher von der Gemeinde Teufen vor ein paar Tagen verlangt, die geplante Abstimmung über einen Projektierungskredit abzusagen. Die Bahn würde ein solches Tunnelprojekt wohl nicht zur Genehmigung einreichen können. Die Gemeinde ist diesem Ansinnen nachgekommen; die Abstimmung vom 27. September ist sistiert.

Es ist geplant, dass die für die Bestellung und Finanzierung des Regionalverkehrs zuständigen Kantone sowie der Bund das Angebotskonzept 2035 und die Entwicklungsschritte in einer Absichtserklärung festhalten. Damit diese abgeschlossen werden kann, sind weitere Abklärungen im Rahmen einer Zusatzstudie zu treffen. Insbesondere gilt es die Angebotsvarianten zu referenzieren und die notwendigen Infrastrukturen auf der ganzen Strecke Trogen-St.Gallen-Appenzell zu bestimmen. Der Bund unterstützt die AB in diesem anstehenden Prozess. Die Zusatzabklärungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Anschliessend können die weiteren Schritte zwischen Bund, den Kantonen und der Gemeinde beschlossen werden.

Der Teufener Gemeindepräsident Reto Altherr nimmt dazu wie folgt Stellung:
«
Wir müssen annehmen, dass nur mit einer Doppelspurvariante schlanke Anschlüsse in St.Gallen an den schnellen IC von/nach Zürich permanent sichergestellt werden können. Wir erwarten dazu noch eine Verifikation des Angebotskonzeptes 2035, die uns seitens der AB per Anfang 2021 zugesagt wurde. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Bahn als Bauherrin aus den dargelegten Gründen, so sie die Verifizierung bestehen, neu nur noch eine Doppelspurvariante dem Bundesamt für Verkehr einreichen kann. Wir sind uns bewusst, dass gemäss Eisenbahngesetz nur die Bauherrin, also die Bahn, ein Projekt einreichen kann. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Kanton – das Departement Bau und Volkswirtschaft – daher eine Nichtdurchführung der Abstimmung vom 27. September über einen Projektierungskredit für einen Einspurtunnel wegen Unmöglichkeit der Durchführung verlangt. Die Abstimmung ist deshalb abgesagt.

Der Teufener Gemeinderat hat alles versucht, die festgefahrene Situation zu lösen und hätte den Stimmbürgern gerne den Projektierungskredit unterbreitet. Das Edikt ist bereits erarbeitet und liegt abstimmungsreif für den 27. September vor. Nur schon rein rechtlich dürfen wir den Stimmbürgern aber keine Abstimmung mit allenfalls unmöglichem Inhalt vorlegen. Das heisst, ein Projekt ausarbeiten lassen, das nicht eingereicht, sprich umgesetzt werden kann. Es bleibt uns aber nichts anderes übrig, als den Entscheid zu akzeptieren.»

Für den Gemeinderat Teufen gilt daher – es sei denn, die Verifikation kommt zu völlig neuen Schlüssen – unverändert die Ausgangslage der letzten Abstimmung vom 21. Mai 2017 zum Kurztunnel Schützengarten-Bahnhof Teufen, wo im Edikt festgehalten wurde, dass bei einer Ablehnung der Initiative die Strassenbahn-Lösung (Doppelspur) vom Stofel bis zum Dorfzentrum weiterbearbeitet wird.

stgallen24/stz.
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