Im März 2022 war in der St.Galler Multergasse einiges los: Nach einer starken Rauchentwicklung in der Kaffeerösterei Baumgartner kam es kurze Zeit später zu einer versuchten Brandstiftung. Ersteres trug sechs Verletzte davon, beim zweiten Vorfall hatte lediglich das Haus einen Schaden von 8'000 Franken. Hinter dem Vorfall steckte eine Brandstifterin, wie «20 Minuten» berichtet.
Zwei Liter Brennpaste
Es war in einer Nacht, als die 39-jährige Frau im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses an der Multergasse die Vorbereitungen für den Brand getroffen haben soll. Sie soll mit Klebeband jegliche Sicherheitsvorkehrungen wie Bewegungsmelder oder Lichtsensoren ausser Gefecht gesetzt haben. Anschliessend goss sie laut Anklageschrift insgesamt zwei Liter Brennpaste über das holzige Innenleben des Hauses – mitunter vor der eigenen Wohnungstüre.
Der eigentliche Akt des Feuerlegens vollzog sie auf zwei Etagen: Mit einem Streichholz steckte sie die Brennpaste als auch Teppiche in Brand. Das Vorhaben scheiterte, die Flammen breiteten sich nicht im Haus aus.
Frau bestreitet die Tat
Am Dienstag musste sich Brandstifterin vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Die Schweizerin und ihr Verteidiger plädierten auf unschuldig und forderten einen Freispruch. Anders sah das die Staatsanwaltschaft: Viele Indizien sprechen gegen die Angeklagte.
Einerseits sei aus dem Bericht der Spurensicherung ersichtlich, dass die Frau das verwendete Material wie Klebeband vor dem Brand berührt habe - die Beschuldigte hingegen sagte, sie habe geschlafen: «Ich wollte am nächsten Morgen zu Arbeit und bemerkte, dass der Bewegungsmelder abgeklebt war. Ich habe das Klebeband entfernt.»
Weiter untersuchte der Staatsanwalt die Herkunft der Brennpaste. «Sie kaufte eine Flasche Brennpaste und bezahlte bar, ohne eine digitale Spur zu hinterlassen», sagte er. Daraufhin wehrt sich die Frau, sie bezahle kleinere Dinge immer mit Bargeld. Nichtsdestotrotz bilanziert der Staatsanwalt: Aus den Spuren werde ersichtlich, dass die 39-Jährige das Feuer legen wollte.
Bedingte Freiheitsstrafe
Unter Anbetracht dessen, dass Fluchtwege angezündet wurden und eine Gefährdung von Menschenleben bestanden habe, sprach das Kreisgericht die Frau der versuchten qualifizierten Brandstiftung schuldig. Die Strafe lautet 24 Monate bedingte Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der Anwalt der Verurteilten kann den Entscheid nicht nachvollziehen: «Sie war laut Gutachten nicht suizidgefährdet und litt auch nicht an Pyromanie.» Die Frau muss für fast 32'000 Franken Verfahrenskosten aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig