«Das grüne St.Galler Stadtbild ist nicht zuletzt dem eigenverantwortlichen Umgang der Bevölkerung mit unseren Grün- und Freiräumen zu verdanken. Ohne jegliche Würdigung dieser privater Initiative haben Stadtrat und die links-grüne Parlamentsmehrheit beschlossen, den Baumschutz rigoros auszuweiten. Eigentümerinnen und Eigentümer würden damit bevormundet und die bewährte Eigentumsgarantie weiter ausgehöhlt», schreibt der Hauseigentümer Verband (HEV) Stadt St.Gallen in einem Communiqué.
Innovative Erneuerung von Bausubstanz wird gehemmt
Durch die Vorlage würden Planungs- und Bewilligungsprozesse von Bauprojekten verkompliziert und aufgrund zusätzlicher Einsprache-Möglichkeiten der Umweltverbände verlängert. Die Erneuerung alter Bausubstanz wie auch innovative Projekte, die man im Umgang mit dem begrenzten Siedlungsraum dringend benötige, würden entscheidend behindert. Gerade die Stadt St.Gallen mit ihrem überdurchschnittlich hohen Altliegenschaftenbestand würde dadurch zusätzliche Nachteile erfahren.
Unzählige Grundstücke betroffen
Eine Annahme der Vorlage würde nachweislich unnötige Bürokratie verursachen. In einer Umfrage wurde den Mitgliedern der bürgerlichen Verbände ein Massband zugestellt, um die Bäume in ihren Gärten zu vermessen. Fast 300 Personen haben geantwortet, rund 900 Bäume (d.h. im Durchschnitt drei Bäume pro Grundstück) würden neu unter Schutz gestellt. Mit der Ausweitung des Baumschutzes komme es zu einer Administrierung zehntausender zusätzlicher Bäume. Zur Bearbeitung der Gesuche müsste zudem teures Fachpersonal eingesetzt werden. Zu bezahlen hätten dies die städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allein schon deshalb ist ein Nein zur Vorlage so wichtig.
Belegte Sorgen vor Willkürregime und Verbandsbeschwerden
Mehrere Mitglieder hätten sich bereits an den HEV Stadt St.Gallen gewandt und dabei berichtet, wie rigoros und auch willkürlich sich die heutige Baumaufsicht bereits verhalte, heisst es weiter. Fällungen von kranken Bäumen zur Abwendung von Gefährdungen Dritter etwa führen schnell einmal zu mehrjährigen Rechtsverfahren, die den Beizug von Anwälten erfordern.
«Umweltverbände schwärzen Haus- und Grundeigentümer bei den Behörden an. Es darf nicht sein, dass solch behördliche Einschränkungen noch breitere Anwendung finden», so der HEV abschliessend.