Vom Bund und vom Kanton geschützte Objekte dürften nicht der Entscheidungshoheit des Kantons entzogen werden, teilten die neun Schutzverbände am Dienstag mit. Die Anrufung des Bundesgerichts dränge sich auf, «weil die neuen Bestimmungen gegen das Prinzip der sachgerechten Entscheidebene verstossen».
Wenn Gemeindebehörden Entscheide über Schutzobjekte des Kantons und des Bundes fällen dürften, könne die kantonale Denkmalpflege ihre gesetzlich festgeschriebene Aufgabe nicht mehr erfüllen. Inhaltliche Fehlentscheide einer Gemeindebehörde liessen sich mit der neuen Kompetenzordnung nicht korrigieren.