Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirusepidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.
Maskenpflicht per 6. Juli
Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen.
Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist.
Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.
Einreisebeschränkungen bis am 20. Juli aufrechterhalten
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien.
Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen. China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.
Weitere Beschlüsse:
Verlängerung der Kurzarbeit
Die Kurzarbeitsentschädigung wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Dies, um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Hilfe für Selbstständige
Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert.
SBB bekommen zusätzliche Unterstützung
Der Bundesrat greift den SBB finanziell noch stärker unter die Arme. Die SBB können zusätzlich Darlehen im Wert von 550 Millionen Franken aufnehmen. Bislang betrug diese Limite 200 Millionen. Auch andere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zahlungsfähig bleiben. Der Bundesrat sieht hierfür 800 Millionen Franken vor.
Keine Steuererhöhung
Der Bundesrat rechnet 2021 mit einem Defizit von rund 1 Milliarde Franken. Weiter hat der Bundesrat den Schuldenabbau diskutiert: Er geht davon aus, dass dafür keine Steuererhöhungen nötig sein werden. Wie stark der Bundeshaushalt durch die Pandemie tatsächlich belastet wird und wie sich die Wirtschaft weiter entwickeln wird, kann erst in den kommenden Monaten präziser eingeschätzt werden.
Geschäftsmieten werden aufgeteilt
Schon in der Herbstsession kann das Parlament erneut über den Geschäftsmieten-Kompromiss beraten. Vermieter sollen 60 Prozent bezahlen, Mieter 40 Prozent.
Härtefälle prüfen
Verschiedene Bundesämter sollen prüfen, ob es während der Corona-Krise zu Härtefällen kam, welche die bisherige Unterstützung nicht abgedeckt hat.