Die Petition beinhaltete das nördliche Chapf-Quartier – also das Gebiet ab der Postautohaltestelle mit Chapf-, Ahorn-, Eschen- und Tannenstrasse. Damit es im ganzen Quartier bei der Umsetzung der Petition nicht zwei unterschiedliche Temporegimes gibt und das gesamte Quartier an sich prädestiniert ist für eine Tempo-30-Zone, schlägt der Gemeinderat vor, den südlichen Teil (Chapfhalden) und ein Teil des Zubringers ab der Breitschachenstrasse ebenfalls als Tempo-30-Zone auszugestalten.
Für die nötigen Massnahmen hat der Gemeinderat vorsorglich einen Kredit in der Höhe von 190'000 Franken in das Budget 2022 aufgenommen. Die Massnahmen und das Einzugsgebiet werden durch den Gemeinderat jedoch erst nach der Anhörung beziehungsweise Mitwirkung der Betroffenen abschliessend festgelegt.
Die Unterlagen werden ab dem 7. März 2022 unter mitwirken-gaiserwald.ch aufgeschaltet. Als Alternative können die Unterlagen während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Büro Nr. 22 (Bausekretariat), eingesehen werden. Eingaben zu der Tempo-30-Zone im Chapf-Quartier sind ausschliesslich auf elektronischem Weg bis am 31. März 2022 möglich.
Am 16. März 2022, 19 Uhr, findet eine Online-Informationsveranstaltung statt. Wer teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens am 13. März 2022 mit Name und Adresse unter info@gaiserwald.ch anmelden. Alle angemeldeten Personen erhalten daraufhin die nötigen Angaben für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung. Allenfalls vorhandene Fragen können bereits mit der Anmeldung eingereicht werden. Die Teilnahme via PC beziehungsweise Notebook funktioniert mit allen handelsüblichen Webbrowsern. Teilnehmer per Smartphone oder Tablet können die kostenlose App «Webex Meet» downloaden.