Nach Verzögerungen durch ein Rechtsverfahren wird nun die Sanierung und Neugestaltung der Zürcher Strasse durch die Stadt St.Gallen in Angriff genommen. Aufgrund der medialen Berichterstattungen von letzter Woche nimmt TCS zur Kenntnis, dass die Stadt St.Gallen eine Temporeduktion während der Bauphase für den Abschnitt zwischen der Stahl- und der Rechenstrasse vorsieht.
Der TCS hat sich bereits früher dazu geäussert, dass insbesondere auch der Ausführungszeitraum dieses Projekts als «ungünstig» betrachtet wird, da parallel dazu die Stadtautobahn saniert wird. Die nun vorgesehene Temporeduktion führt – gerade während dieser heiklen Phase – zusätzlich zu Verkehrs- respektive Kapazitätsengpässen.
Zeitpunkt der Sanierung
Die Zürcher Strasse ist eine Hauptverkehrsachse, welche dazu bestimmt ist, den regionalen Verkehr aufzunehmen. Die Funktion dieser Strasse sei nicht diskutierbar, wie der TCS in einer Mitteilung schreibt. Sanierungen und Neugestaltungen können geplant und zeitlich abgestimmt werden. Da es während der Sanierung der Stadtautobahn zu Kapazitätsengpässen im Bereich der Autobahnzubringer kommen könnte, sieht der TCS nicht ein, weshalb die Stadt St.Gallen die Sanierung parallel ausführt.
Der Verkehr sei gesamtheitlich zu betrachten und zu lösen. «Eine Haltung der Blockade oder der Schaffung von zusätzlichen Erschwernissen ist unseres Erachtens nicht zielführend und führt zu einem Verkehrschaos. Die Zürcher Strasse muss als Kantonsstrasse insbesondere während dieser wichtigen Zeit ihrer Hauptfunktion gerecht werden und den anfallenden Verkehr bewältigen können», heisst es weiter.
Temporeduktion während der Bauphase
Es sei unlängst bekannt, dass die Stadt St.Gallen ein politisches Interesse hegt, Tempo 30 Regime auch auf Hauptverkehrsachsen einzuführen. Gemäss Kantonsratsbeschluss über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 vom 18. beziehungsweise 19. September 2018 ist auf Tempo 30 auf Kantonsstrassen zu verzichten. Sei dies als einzige Möglichkeit ausnahmsweise erforderlich, dürfe jedoch die Leistungsfähigkeit nicht beschränkt werden.
Eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung, wie zum Beispiel durch die nun anstehende Sanierung und Neugestaltung der Zürcher Strasse, sei im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen, so heisst es im Beschluss. Dem TCS sei nicht bekannt, wie die Stadt St.Gallen diese ausnahmsweise vorherrschende Beschränkung auf dem umliegenden Strassennetz bewältigen möchte, schreibt TCS weiter.
«Eine bewusste Verlagerung in das umliegende Quartier erachten wir einerseits aus Gründen der Verkehrssicherheit und andererseits aus Gründen der Kapazitäten als untragbar. Wir erwarten vom Stadtrat die Beachtung der durch das übergeordnete kantonale Recht sich ergebenden Auflagen und verbindlichen Vorgaben.»