Angesichts der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen für Gastro-Betriebe hat der Stadtrat entschieden, die Weiterführung der derzeitigen Erleichterungen zur Erweiterung der Aussenrestaurationsflächen bis zum 31. März 2022 zu verlängern, wie die Stadt St.Gallen in einer Medienmitteilung schreibt.
Den Gastronomen in der Stadt ist es somit weiterhin erlaubt, den unmittelbar an den Betrieb angrenzenden öffentlichen Grund zwecks Erweiterung der Aussenrestaurationsfläche zu nutzen.
Die Vorgabe, wonach temporäre mobile Bauten während jährlich maximal drei Monaten ohne Baubewilligungsverfahren aufgestellt werden könnten, werde für das Jahr 2022 wieder geltend gemacht. Demnach müssten die Bauten und Anlagen spätestens per 31. März 2022 entfernt werden, heisst es weiter.
Anders als in der Wintersaison 2020/21 sei die Bewirtung in Innenräumen nun wieder möglich, weshalb der Stadtrat dieses Mal auf eine Erleichterung in Bezug auf eine Beheizung der Aussengastronomien verzichtet.