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Kanton
06.05.2020
19.05.2020 11:44 Uhr

Gleich viel für Chefs wie Selbstständige

Bild: Marten Bjork / Unsplash
Der Nationalrat will, dass mitarbeitende Unternehmensleiter bei Kurzarbeit die gleiche Entschädigung bekommen wie Selbstständige.

Die grosse Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion ihrer Wirtschaftskommission angenommen – mit 117 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Künftig sollen angestellte Chefs bei Kurzarbeit gleichviel wie Selbständige erhalten: CHF 5'880 statt der derzeit geltenden CHF 3'320.

Eine SVP-Minderheit wollte die Motion ablehnen. «Das Anliegen schiesst klar über das Ziel hinaus», sagte Thomas Burgherr (AG). Es handle sich um eine Aufstockung am falschen Ort. Das Parlament habe eine finanzpolitische Verantwortung. Die Wirtschaft dürfe nicht teilverstaatlicht werden.

«Kapazitätsgrenze ist erreicht»

Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte ein Nein. Bei der Arbeitslosenversicherung entstünden Mehrkosten von rund 190 Millionen Franken pro Monat, warnte er. Die Kapazitätsgrenze für zeitnahe Auszahlungen sei inzwischen erreicht. Zudem habe der Bundesrat den Führungspersonen schon genug geholfen.

Konkret hat die Regierung während der Corona-Krise den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit einer arbeitgeberähnlichen Stellung ausgeweitet - jedoch nur bis zur Höhe, welche die Grundbedürfnisse einer Person deckt. Laut dem Bundesrat sind das maximal 3320 Franken netto oder 4150 Franken brutto.

stgallen24/march24
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