Die Stromabrechnung an und für sich ist soweit nichts Aussergewöhnliches. Die Rechnungen kommen nun jedoch zum ersten Mal als QR-Rechnungen daher. Die einen oder anderen Wittenbacher mögen bereits ihre Erfahrung mit QR-Rechnungen gemacht haben, denn solche werden von diversen Rechnungsausstellern bereits seit Ende Juni 2020 ausgestellt.
Umstellung auf QR-Rechnung
Auch in der Gemeindeverwaltung Wittenbach läuft die Umstellung. So wurden für diverse Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Ausstellung von Wohnsitzbestätigungen oder die Gebühren für Baubewilligungen, bereits seit Anfang Jahr QR-Rechnungen versandt. Aufgrund von unterschiedlicher Software erfolgt diese Umstellung bei einigen Dienstleistungen nicht zeitgleich. Auch Rechnungen des Steueramtes oder jene des Betreibungsamtes werden inzwischen als QR-Rechnungen ausgestellt.
Erste Erfahrungen
Die ersten Erfahrungen mit dem Versand von QR-Rechnungen zeigten, dass teilweise noch Unklarheiten vorhanden sind. «Wir hatten einige Anfragen von Personen, die den Einzahlungsschein vermissten und daher unsicher waren, wie die QR-Rechnung zu bezahlen ist», so Mara Strugalovic, Stv. Leiterin Finanzen. In den nächsten Wochen verschickt die Elektrizitätsversorgung Wittenbach Stromrechnungen. Dabei sind diverse Haushalte betroffen und darunter dürften auch einige Kunden sein, die zum ersten Mal eine Rechnung in dieser Art erhalten. Als Unterstützung wurde im Wittenbacher Mitteilungsblatt «am Puls» das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
QR-Code ist neuer Einzahlungsschein
Mit der neuen QR-Rechnung entfallen die roten und orangen Einzahlungsscheine. Wie wird die QR-Rechnung bezahlt? Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
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Mobile Banking
Dazu muss die App der entsprechenden Bank auf dem Smartphone installiert werden. Mit der App kann der QR-Code einfach gescannt werden. Dabei werden alle zahlungsrelevanten Daten übernommen. -
E-Banking
Auch ohne den QR-Reader kann der Einzahlungsschein über das E-Banking erfasst werden. Dazu sind die QR-IBAN-Nummer und die Referenznummer nötig, die auf dem Einzahlungsschein nach wie vor aufgeführt sind. Beide Angaben müssen erfasst werden, damit die Zahlung ausgelöst werden kann. -
Post
Der QR-Code funktioniert grundsätzlich wie ein bisheriger Einzahlungsschein. Er ist perforiert und kann von der Rechnung abgetrennt werden. Mit Vorweisen des QR-Codes am Schalter einer Postfiliale kann die Rechnung gleich beglichen werden.