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Schweiz/Ausland
01.09.2021

Ausländisches Verbandsmaterial wird vergütet

Krankenkassen sollen künftig für bestimmte medizinische Produkte, die im Ausland gekauft werden, aufkommen. (Symbolbild)
Krankenkassen sollen künftig für bestimmte medizinische Produkte, die im Ausland gekauft werden, aufkommen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
Medizinalprodukte – Krankenkassen sollen künftig gewisse Medizinalprodukte vergüten, die in der Schweiz versicherte Personen im Ausland beziehen. Betroffen sind beispielsweise Verbandsmaterial oder Inkontinenzhilfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

Bisher werden die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgrund des Territorialprinzips nicht vergütet. Dieses Prinzip soll aufgehoben werden für diejenigen Produkte, "bei denen die Anforderungen zur Anwendung und Abgabe niedrig sind", heisst es in der Mitteilung.

Dazu zählen insbesondere Verbandsmaterial und Inkontinenzhilfen. Sie machen gemäss Bundesrat rund 60 Prozent der Vergütungen für Produkte aus, die auf der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (Migel) stehen.

Prothesen gehören nicht dazu

Für andere Produkte sollen die Krankenversicherer weiterhin nicht aufkommen müssen - beispielsweise für Prothesen. Dies weil die Anforderungen an Instruktion, Anwendung und individuelle Anpassungen hoch seien.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf einen am Mittwoch publizierten Bericht zu Mitteln, die im Ausland bezogen werden. Dieser basiert auf einer Motion der Solothurner alt SP-Nationalrätin Bea Heim. Der Bundesrat hat nun das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme zu erarbeiten.

Keystone-SDA
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