Die Leichtathletikanlage Neudorf wurde im Jahr 1977 erstellt und ist der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilt. Letztmals wurde sie im Jahr 2004 saniert. Damals wurde der Kunststoffbelag im Bereich des Südsektors erneuert und auf der restlichen Rundbahn eine neue Farbschicht aufgetragen. Das Naturrasenfeld und die angrenzenden einzelnen Sportanlagen sowie die umgebenden Stehstufen und der Handlauf, der Plattenbelag, die Einfriedung sowie die Beleuchtung wurden nicht saniert. Diese Anlageteile stammen noch aus dem Jahr 1977.
Zeitgemässe Ausstattung
Aufgrund ihres schlechten Zustands und im Sinne des Gemeindesportanlagenkonzepts (GESAK) soll die Leichtathletikanlage Neudorf saniert und erweitert werden, wie der Stadtrat in seiner Vorlage, die gerade beim Stadparlamet liegt, schreibt. Vorgesehen ist eine Erweiterung auf acht Rundbahnen sowie eine zeitgemässe Ausstattung für die übrigen Leichtathletikdisziplinen. Der Standort der heutigen Hammerwurfanlage im Innern der Finnenbahn wird zu einem Wurfzentrum für Diskus- und Hammerwurf sowie Kugelstoss ausgebaut. Künftig sollen eine LED-Beleuchtungstechnik, automatische Naturrasenbewässerung und wasserdurchlässige Kunststoff- und Verbundsteinbeläge dem aktuellen Stand der Bautechnik entsprechen und die Anliegen der Nachhaltigkeit aufnehmen.
Die Leichtathletikanlage Neudorf wird heute für den Sportunterricht der St.Galler Schulen, für den Breiten- und Freizeitsport sowie für den Leistungssport genutzt. Sie stelle eine wichtige Ergänzung zum Athletik Zentrum St.Gallen (AZSG) dar, welches den Status eines nationalen Leistungszentrums (NLZ) der Leichtathletik besitzt. Schweizweit betreibt der Leichtathletikverband Swiss Athletics sechs solche Zentren.
Projekt soll 2026 angegangen werden
Mit der Planung der Sanierung der Sportanlage bzw. des Aussenraums wurde auch der Finanzbedarf für die Sanierung der Hochbauten (Tribünengebäude, Garderobengebäude, Materialgebäude) abgeklärt. Dafür sind in der Investitionsplanung Mittel in der Höhe von insgesamt CHF 5.5 Mio. eingestellt. Die Sanierung der Hochbauten soll aus finanzpolitischen Gründen allerdings erst im Jahr 2026 angegangen werden und bildet nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts.
Der bauliche Zustand lässt eine Verschiebung zu, der Betrieb kann wie bisher aufrechterhalten werden. Der Unterhalt der Hochbauten wird auf diesen Zeithorizont ausgelegt. Die Sanierung und Erweiterung der Aussenanlagen und die Sanierung der Hochbauten können unabhängig voneinander geplant und ausgeführt werden. Die erforderliche Koordination der beiden Sanierungsetappen wurde in der laufenden Planung berücksichtigt.