Aus diesem Grund erhält jeder Eigentümer einer Liegenschaft in der Zelle Zentrum/Ost in diesen Tagen den Hausanschlussvertrag per Post zugestellt. Der Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Gemeinde wird neu mit einem Anschlussvertrag geregelt. Dieser ersetzt das Reglement «über die Gemeinschaftsantennenanlage der politischen Gemeinde Mörschwil» vom Juni 1977. Es wird nach dem Projektabschluss ausser Kraft gesetzt.
Der Anschlussvertrag regelt im Wesentlichen:
- die Erschliessung des Gebäudes und die Verkabelung im Gebäude,
- die Gebühren für den Anschluss an das Glasfasernetz, wenn noch kein Kabelanschluss besteht,
- die Eigentumsverhältnisse am Glasfasernetz sowie
- die Vertragsdauer und Vertragskündigung.
Jede Liegenschaft in Mörschwil hat das Recht, an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden. Für Liegenschaften, die noch nicht am Kabelnetz angeschlossen sind, beträgt die einmaligen Anschlussgebühr unverändert 1'000 Franken pro Liegenschaft und 300 Franken pro Nutzungseinheit (= Wohnung/Geschäftseinheit). Für Liegenschaften mit bezahltem Anschluss an das Kabelnetz entfallen die Anschlussgebühren.
Die Kosten für den Bau des Glasfasernetzes werden – im Rahmen des Projekts – von der Gemeinde getragen. Eine spätere Erschliessung ist kostenpflichtig, d.h. die Bau- und Installationskosen müssen von den Liegenschaftseigentümern übernommen werden.
Dem Vertrag folgt die Detailplanung inkl. Besichtigung vor Ort. Auf dieser Grundlage erfolgt schliesslich der Baustart. Darüber werden die Eigentümer direkt informiert.
Alle Adressaten des Teilgebiets Zentrum/Ost werden gebeten, das unterzeichnete Dokument bis am 18. Juni zu retournieren und sich bei Fragen zu melden. Umfassende Informationen (inkl. graphische Illustrationen) und verschiedene Kontaktdaten finden Sie auch unter der Rubrik Glasfasernetz auf der Webseite der Gemeinde.
Die Gebiete Mörschwil Nord (Zelle 2) und Süd/West (Zelle 3) werden voraussichtlich im Herbst 2021 resp. im Frühling 2022 kontaktiert.