Für die CVP-EVP-Fraktion komme das durch eine unheilige Allianz von Grünen, GLP, SP und SVP ausgelöste Nichteintreten auf die Sanierung des Knotens Augarten in Uzwil einer Arbeitsverweigerung gleich. Solches Verhalten sei blamabel, denn die Bevölkerung erwarte, dass der Kantonsrat die Verantwortung wahrnehme und sich für bestmögliche Lösungen einsetze. Die täglichen Verkehrsprobleme würden zeigen, dass eine Sanierung und Massnahmen zur Entlastung des Knotens dringend sei.
Das sinnvolle und zweckmässige Projekt wäre das Ergebnis breit abgestützter Studien unter Einbezug des Bundes sowie der Gemeinden Uzwil und Oberbüren. Nun werde die Regierung das Projekt neu aufgleisen müssen. «Durch die Ablehnung des Geschäfts geht wertvolle Zeit verloren und an der täglichen Verkehrsüberlastung ändert sich bis auf weiteres nichts», bilanziert Fraktionssprecher Mathias Müller.
Kultur unterstützt
Die CVP-EVP-Fraktion befürworte die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton für Kulturunternehmen und Kulturschaffende in der Höhe von insgesamt rund 30 Millionen Franken und folgte damit den Anträgen der vorberatenden Kommission. Die Fraktion lehne die Anträge der Regierung ab, dass Kulturschaffende mit einem Mindesteinkommen von höchstens 3'470 Franken lediglich 80 Prozent des finanziellen Schadens erhalten sollen. Überdies wäre für die Fraktion zwingend, dass auch die Stiftsbibliothek, eine der wichtigsten Kulturinstitutionen unseres Kantons, von der Unterstützung profitiere.
Tragfähiger Kompromiss
Die CVP-EVP-Fraktion hiesse den von Interessenvertretern aus Jagd, Umweltschutz und Landwirtschaft ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zum Jagdgesetz gut. Es ginge um den Streitpunkt Einsatz von Stacheldrähten und mobilen Zäunen. In der Februarsession hätte sich der Kantonsrat für eine abgeschwächte Version des Gegenvorschlages der Regierung entscheiden. Diese Regelung befriedige die Vertreter der Initiative «Stopp dem Tierleid» nicht; sie wollten an der Initiative festhalten. Daraufhin setzten sich die Beteiligten nochmals an einen Tisch und arbeiteten diesen tragfähigen Kompromiss aus: «Demnach soll der Stacheldraht nur auf Alpen mit Rindvieh erlaubt sein, dieser muss nach der Alpzeit zwingend abgelegt werden.» Überdies müssen flexible Weidenetze zeitnah und nicht mehr genutzte Zäune innert vier Jahren abgebaut werden. «Dank dieser Kompromisslösung wird die Tierleid-Initiative zurückgezogen und die St.Galler Bevölkerung vor einem krass emotionalen Abstimmungskampf verschont, der nur Verlierer hervorgebracht hätte», zeigt sich Fraktionspräsident Andreas Widmer erleichtert.
Sanierung «Hof zu Wil» unbestritten
Nach den ersten zwei Bauetappen der Jahre 1994 und 2008 soll jetzt mit der dritten Etappe die insgesamt 30-jährige Gesamtrenovation abgeschlossen werden. Bei der letzten Etappe würden neben dem Hof auch die Nebengebäude und die Umgebung erneuert, umgestaltet oder renoviert. «Mit den baulichen Öffnungen und den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten soll die bisherige Strategie, eine breite Bevölkerungsschicht anzusprechen, weitergeführt und der Hof neu belebt werden. Von den veranschlagten Gesamtkosten von rund 25 Millionen Franken steuert der Kanton insgesamt 5,4 Millionen Franken bei», wie es in einer Medienmitteilung heisst. Im Wissen um den historischen Wert dieses Gebäudes stimme die CVP-EVP-Fraktion der Sanierung des «Hof zu Wil» geschlossen zu.
Standesbegehren zur Holzenergienutzung erwirkt
Die CVP-EVP-Fraktion sei überzeugt, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 die Holzenergie besser genutzt werden müsse. Deshalb fordere die Fraktion, dass der Kanton in Bern ein Standesbegehren einreiche, damit der Bund das eidgenössische Raumplanungsgesetz dahingehend ändere, dass zentrale Holzfeuerungsanlagen auch ausserhalb Bauzonen und nahe der Verarbeitung erstellt werden können. Damit solle der Bau von klimaschonenden Holzfeuerungsanlagen und Wärmenetzen gefördert werden. Der Kantonsrat teile das Anliegen der CVP-EVP-Fraktion und hiesse den Vorstoss gut.
Rollenklärung in Krisenzeiten
Die CVP-EVP-Fraktion habe den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Kenntnis genommen, der die Amtsführung von Regierung und Verwaltung im Rahmen der Corona-Bewältigung im ersten Lockdown prüfte. Er zeige auf, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen Führungsstäben und Verwaltung während der Pandemie nicht optimal funktioniere.
Im Weiteren würde die Anwendung des Dringlichkeitsrechts im Kanton St.Gallen, der vorübergehende Verzicht auf parlamentarische Sitzungen wegen der Pandemie sowie die Instrumente des Kantonsrates in Notsituationen analysiert. Aufgrund der Erkenntnisse im Bericht reiche die Staatswirtschaftliche Kommission eine Motion ein, die dem Kantonsrat mehr Mitspracherecht in dringlichen Geschäften einräumt und seine Handlungsfähigkeit sicherstellen wolle.