Im September 2020 ereignete sich im Neudorf ein schwerer Verkehrsunfall. Eine 42-jährige Frau lief an der Rorschacher Strasse, Höhe Lindenstrasse, über den Fussgängerstreifen.
Ein stadtauswärtsfahrender Automobilist kollidierte frontal mit der Frau. Der Mann schaute nicht auf die Strasse und erfasste die Frau, die zehn Meter weit auf die Gegenfahrbahn geschleudert wurde. Die 42-Jährige wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Spital eingeliefert und starb nur sechs Stunden nach dem Unfall im Kantonsspital St.Gallen.
Eine Atemalkoholmessung ergab bei dem damals 58-jährigen Autofahrer einen Wert von 1,4 Promille. Nun wurde der Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und «des Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand» von der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 2'520 Franken verurteilt. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von über 7'000 Franken übernehmen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.