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Stadt St.Gallen
02.01.2021

Sportanlagen öffnen wieder

Bild: zVg
Weil sich in den letzten Tagen die Corona-Situation im Kanton stabilisiert hat, öffnet der St.Galler Stadtrat die Sportanlagen wieder. Vorerst allerdings nur für Spitzensportler, Kinder und Jugendliche.

In den letzten Tagen hat sich die Corona-Situation im Kanton St.Gallen stabilisiert. Deshalb macht der Stadtrat von der in der «Covid-Verordnung 3» definierten Möglichkeit Gebrauch, die Sportanlagen für den Spitzensport sowie Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre (U16) zu öffnen. Für alle über 16-Jährigen bleiben die Anlagen gemäss Bundesratsentscheid vom 18. Dezember 2020 bis zum 22. Januar 2021 aber geschlossen.

Umsetzung Hallenbäder Blumenwies und Volksbad (Individual- und Gruppentrainings):

Die Hallenbäder sind für Kinder und Jugendliche ab dem 8. Geburtstag bis zum 16. Geburtstag geöffnet. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendliche müssen die Anlage selbständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sind nicht zugelassen. Es gelten die Öffnungszeiten (Aktualisierung am 4. Januar 2021) sowie die Personenzahlbeschränkung gemäss unserer Website. Belegungen von Trainingsgruppen sind bei der Dienststelle Infrastruktur Bildung und Freizeit (badundeis@stadt.sg.ch) in jedem Fall schriftlich, einen Werktag im Voraus, anzumelden. Dies gilt auch für bereits bestehende Trainingszeiten. Das Schulschwimmen der Volksschule (U16) findet ab 4. Januar 2021 wieder statt.

Umsetzung Eissportzentrum Lerchenfeld (Individual- und Gruppentrainings):

Das Eissportzentrum (mit Bistro) ist für Kinder und Jugendliche ab dem 8. Geburtstag bis zum 16. Geburtstag geöffnet. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendliche müssen die Anlage selbständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sind nicht zugelassen. Es gelten die Öffnungszeiten (Aktualisierung am 4. Januar 2021) sowie die Personenzahlbeschränkung gemäss unserer Website. Zur Verfügung steht das Inneneisfeld. Dort ist freies Eislaufen erlaubt. Untersagt ist «Chneble». Das Ausseneisfeld wurde abgeeist. Dadurch werden Überkapazitäten verhindert und Kosten reduziert. Belegungen von Trainingsgruppen sind bei der Dienststelle Infrastruktur Bildung und Freizeit (badundeis@stadt.sg.ch) in jedem Fall schriftlich, einen Werktag im Voraus, anzumelden. Dies gilt auch für bestehende Trainingszeiten. Die Eissportkurse der Volksschule (U16) finden ab 4. Januar 2021 wieder statt.

Umsetzung Schulturnhallen und Sportanlagen (Gruppentrainings):

Die Schulturnhallen und Sportanlagen sind für Kinder und Jugendliche ab dem 8. Geburtstag bis zum 16. Geburtstag geöffnet. Es sind nur Belegungen von Trainingsgruppen möglich. Für die Einhaltung der Altersgrenzen ist der jeweilige Trainier zuständig. Weitere Begleitpersonen sind nicht zugelassen. Belegungen von Trainingsgruppen sind bei der Dienststelle Infrastruktur Bildung und Freizeit (sportanlagen@stadt.sg.ch) in jedem Fall schriftlich, einen Werktag im Voraus, anzumelden. Dies gilt auch für bestehende Trainingszeiten. Der Schulsport der Volksschule (U16) findet ab 4. Januar 2021 wieder statt.

Umsetzung Räume der Schule und der Tagesbetreuung:

Die Räume werden ab 4. Januar 2021 für den ordentlichen Schul- und Tagesbetreuungsbetrieb wieder geöffnet. Die Belegung von Räumen der Schule und der Tagesbetreuung (Singsäle, Mehrzweckräume, Schulküchen, Kellerräume, usw.) durch erwachsene Dritte, ist bis zum 22. Januar 2021 nicht möglich.

Umsetzung auf den öffentlich zugänglichen Sporteinrichtungen (Outdoor):

Sport und Bewegung sind im Freien weiterhin möglich. Die Angebote in der Stadt St.Gallen sind auf dieser Website zu finden. Die öffentlich zugänglichen Sporteinrichtungen im Freien (Leichtathletik-Anlage Neudorf, Geländebahnen, Loipen, Skatepark, Street Workout, etc.) dürfen auch von Erwachsenen genutzt werden. Es gelten die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für den öffentlichen Raum. Insbesondere gilt, dass sich Trainingsgruppen von maximal fünf Personen auf den Sporteinrichtungen aufhalten dürfen. Zudem ist mindestens 1.5m Abstand zu halten. Kann dieser Mindestabstand während des Trainings nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht.

Sportveranstaltungen:

Sportveranstaltungen dürfen nur als Wettkampfbetrieb in den obersten Ligen mit Profi-Charakter durchgeführt werden. Da öffentliche Veranstaltungen seit Samstag, 12. Dezember 2020 verboten sind, müssen Wettkämpfe ohne Zuschauer/innen stattfinden. Es gilt die Maskenpflicht in und um die Sportanlage, ausser auf dem Sportfeld.

Ausblick/Neubeurteilung:

In der Kalenderwoche 4 nimmer der Stadtrat eine Neubeurteilung vor. Diese wird am Freitag, 22. Januar 2021 kommuniziert.

stgallen24/stz.
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