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Kanton
27.11.2020

Grünliberale fordern Beobachterstatus

Das St.Galler Regierungsgebäude
Das St.Galler Regierungsgebäude Bild: PD
Die grünliberalen Kantonsräte sind irritiert über den Antrag des Ratspräsidiums, den Beobachterstatus für die GLP in Kommissionen vorerst abzulehnen.

Die Hürde für eine Fraktionsbildung sei im Kanton St.Gallen aussergewöhnlich hoch. Nebst dem Kanton St.Gallen kennt einzig der Kanton Genf eine Fraktionsmindestgrösse von 7 Sitzen.

Sogar im 200-köpfigen Nationalrat liegt die Mindestgrösse für Fraktionen bei lediglich 5 Personen. Dennoch hat sich der Kantonsrat in der vergangenen Junisession vorläufig gegen die Anpassung der Fraktionsmindestgrösse ausgesprochen und stattdessen die Erarbeitung eines Berichts in Auftrag gegeben.

«Die Grünliberalen möchten auch in dieser Legislatur konstruktiv im Rat mitwirken und haben daher den Antrag auf Beobachterstatus in den Kommissionen gestellt», erklärt Kantonsrat Andrin Monstein. Auf diesem Weg wäre zumindest ein Zugang zu objektiven Informationen sichergestellt. In erster Linie würde aber ein effizienterer Ratsbetrieb gewährleistet, weil dann weniger Fragen im Plenum gestellt werden müssten.

Die Forderung nach einem Beobachterstatus wäre einfach umzusetzen. Die Motionäre wollen die Grösse für den Beobachterstatus bewusst für Gruppen von mindestens fünf Ratsmitgliedern ermöglichen.

Bei einer zukünftigen Herabsetzung der Fraktionsmindestgrösse auf die schweizweit üblichen fünf Personen könnte diese «Übergangslösung» wieder ersatzlos gestrichen werden.

Es sei davon auszugehen, dass sich nach den Wahlen 2024 die Sitzverhältnisse und Fraktionszusammensetzungen im St.Galler Kantonsparlament erneut verändern werden.

«Mit seinem Antrag verzögert das Präsidium die Lösungsfindung für ein Problem, welches sich explizit in der laufenden Legislatur stellt», sagt Monstein verständnislos. Der Beobachterstatus würde kein Stimmrecht in den Kommissionen ermöglichen und auch am Verteilungsschlüssel der Kommissionssitze würde sich nichts ändern. Den anderen Parteien entstünden keinerlei Nachteile, der Wille der Wählerinnen und Wähler würde aber eindeutig stärker berücksichtigt, heisst es in einer Mitteilung.

 

mik/pd
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