Mit der Sammelvorlage zum sogenannten Behindertengesetz (BehG) will die Regierung die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärker in der St.Galler Rechtsordnung verankern. Ziel ist es, die Selbstbestimmung beim Wohnen sowie die Gleichstellung von erwachsenen Menschen mit Behinderung und von Kindern in familienergänzenden Betreuungsangeboten zu verbessern. Gleichzeitig soll das Kostenwachstum gedämpft werden.
Die vorberatende Kommission behandelte die drei Nachträge unter dem Vorsitz von Thomas Warzinek, Mels, an zwei Sitzungstagen. Zu Beginn des ersten Sitzungstags hörte sie Vertretungen der direkt Betroffenen, der stationären Einrichtungen sowie der ambulanten Angebote an.
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Mit dem ersten Nachtrag wird ein neues Finanzierungssystem für ambulante Leistungen im Bereich Wohnen eingeführt. Die vorberatende Kommission begrüsst diese Neuerung ausdrücklich. Damit trägt der Kanton einem gesellschaftlichen Bedürfnis Rechnung, indem Menschen mit Behinderung ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung vermehrt ermöglicht werden soll.
Die Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage. Sie befürwortet insbesondere, dass eine verbesserte Finanzierung ambulanter Leistungen langfristig zu tieferen Kosten für den Kanton führen kann, da weniger Personen auf teurere stationäre Einrichtungen angewiesen sein werden.
Gleichzeitig erkennt sie an, dass stationäre Einrichtungen ihr Angebot langfristig anpassen müssen und in einer Übergangsphase finanzielle Engpässe entstehen können.
Die Regierung soll deshalb beauftragt werden, die betroffenen stationären Einrichtungen im Rahmen des Transformationsprozesses individuell zu beraten und zu unterstützen. Zudem sollen die finanziellen Konsequenzen dieser Transformation für die stationären Einrichtungen eruiert und quantifiziert werden.
Weiter sollen finanzielle Rahmenbedingungen für tragfähige Lösungen geschaffen werden, falls bestehende Infrastrukturen nicht mehr im bisherigen Ausmass betrieblich genutzt werden können und eine kurzfristige Umnutzung nicht möglich ist.
Weitere Anträge, welche eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten für Beiträge an ambulante Leistungen im Bereich Wohnen oder eine Lockerung der Zulassungsbedingungen für Leistungserbringende von Assistenzleistungen vorgesehen hätten, lehnte die Mehrheit der Kommission ab.
Behindertengleichstellung fördern, aber ohne zusätzliche Prüfungsschritte
Im zweiten Nachtrag plant die Regierung gezielte Änderungen am Behindertengesetz sowie an weiteren Gesetzen zur Förderung der Behindertengleichstellung. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt auch hier Eintreten auf die Vorlage. Sie erachtet es als wichtiges Zeichen gegenüber den direkt Betroffenen, dass die Förderung der Umsetzung der UN-BRK neu ausdrücklich im Gesetz verankert werden soll.
Aus Sicht einer Kommissionsmehrheit soll jedoch auf eine Anpassung des Staatsverwaltungsgesetzes verzichtet werden, welche vorgesehen hätte, dass Gesetzesentwürfe mit Bezug zu Behindertengleichstellungsrechten systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK geprüft werden müssen. Die Regierung sei bereits heute verpflichtet, neue Gesetzesentwürfe auf die Einhaltung sämtlichen übergeordneten Rechts zu überprüfen.
Auch auf eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes soll verzichtet werden. Die Kommission verweist darauf, dass dieses Gesetz bereits heute die technischen Anforderungen an Neubauten definiert, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
Eine zusätzliche Stellungnahme einer von der Regierung bezeichneten Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen bei Baugesuchen könnte den ohnehin trägen Baubewilligungsprozess weiter verzögern und zusätzlich bürokratisieren.
Anträge, welche ein Festhalten an den bisherigen Kostenbeteiligungen für die Ombudsstelle, den Verzicht auf eine ausdrückliche Aufnahme der UN-BRK ins kantonale Recht oder den Verzicht auf eine flächendeckende behindertengerechte Kommunikation verlangten, wurden von der Kommission abgelehnt.
Kinderbetreuung: Kanton soll behinderungsbedingte Mehrkosten vollständig übernehmen
Auch beim dritten Nachtrag beantragt die Mehrheit der vorberatenden Kommission Eintreten. Dieser Nachtrag betrifft eine Finanzierungslösung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten.
Die Mehrheit der Kommission beantragt, dass der Kanton diese Mehrkosten vollumfänglich übernimmt. Die Regierung hatte ursprünglich eine gemeinsame Finanzierung durch Kanton und Gemeinden vorgesehen.
Der Kantonsrat wird die Vorlagen in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung ist voraussichtlich für die Sommersession 2026 vorgesehen.