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Stadt St.Gallen
22.12.2025

Angebotsplanung Alter für die Stadt St.Gallen aktualisiert

Betreuung zu Hause soll gegenüber stationären Angeboten gestärkt werden.
Betreuung zu Hause soll gegenüber stationären Angeboten gestärkt werden. Bild: Lisa Maire
Die Stadt St.Gallen hat ihre Angebotsplanung Alter für die Jahre 2025 bis 2035 aktualisiert. Der Bericht zeigt auf, wo künftig Handlungsbedarf bei der Betreuung und Pflege älterer Menschen besteht.

Das kantonale Sozialhilfegesetz verpflichtet die Gemeinden, periodisch den prognostizierten Bedarf an Unterstützungsleistungen für die Betreuung und Pflege von betagten Menschen mit den dafür notwendigen Angeboten abzugleichen und bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen. Die aktualisierte Angebotsplanung Alter für die Jahre 2025 bis 2035 liegt nun vor.

Die Stadt St.Gallen steht – wie viele andere Gemeinden in der Schweiz – vor der Herausforderung, die bis 2040 kontinuierlich steigende Anzahl von Personen aus den geburtenstarken Jahrgängen bedarfsorientiert, qualitativ hochwertig und kosteneffizient zu pflegen und zu betreuen.

Keine zusätzlichen stationären Plätze vorgesehen

Sollte der Anteil von Menschen mit tiefen Pflegestufen in den Heimen gleich bleiben wie bisher, wären zusätzliche Heimplätze erforderlich.

Da sich die Anzahl von Personen mit altersbedingtem Unterstützungsbedarf nach dem Jahr 2040 aufgrund der demografischen Entwicklung wieder verringern wird und eine Versorgung – insbesondere bei tiefem Pflegebedarf – zu Hause möglich und meist sinnvoll ist, sollen mit verschiedenen Massnahmen neue stationäre Plätze vermieden werden.

Eine Reduktion des prognostizierten minimalen Überbestands an Heimplätzen ist nicht vorgesehen, da für gewisse Personen ein Heimaufenthalt trotz tiefem Pflegebedarf sinnvoll sein kann.

Stärkung ambulanter und intermediärer Angebote

Die Angebotsplanung zeigt, dass für eine den Heimen vorgelagerte Versorgung verstärkte Anstrengungen notwendig sind, um medizinische und pflegerische Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern.

Dazu zählen ausreichend verfügbare und bezahlbare ambulante Pflege- und Betreuungsangebote wie beispielsweise eine 24-Stunden-Spitex, Entlastungsangebote für Angehörige sowie intermediäre Angebote wie betreutes Wohnen sowie Tages- und Nachtstrukturen.

Massnahmen teilweise bereits in Umsetzung

Die Stossrichtung der aktualisierten Angebotsplanung knüpft an die städtische Bedarfsplanung von 2017 sowie an die Strategie Alter und Gesundheit 2030 an.

Der Fokus liegt vornehmlich auf der Umsetzung eines Projekts zur Förderung der Betreuung zu Hause sowie auf der Prüfung der Rolle und einer möglichen Förderung von betreuten Wohnangeboten durch die Stadt. Zusätzlich sollen die Schaffung einer Anlaufstelle für Alter sowie eine weiterführende Prüfung der Zusammenarbeit mit den Heimen geprüft werden.

pd/ako
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