Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich durch den Krieg in der Ukraine und globale Spannungen massiv verschlechtert. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, die Resilienz des Kantons St.Gallen bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen kritisch zu hinterfragen.
Notfalltreffpunkte als zentrale Anlaufstellen
Seit dem 1. September 2021 verfügt der Kanton St.Gallen über 168 Notfalltreffpunkte in den Gemeinden. Diese dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Krisenereignissen. Die Einführung dieser Treffpunkte basiert auf der Erkenntnis, dass Behörden und Einsatzkräfte die Bevölkerung bei einem Ausfall der üblichen Kommunikationskanäle nur schlecht oder verzögert erreichen können.
Die Notfalltreffpunkte sollen zu Fuss innert 30 Minuten ab Wohnort erreichbar sein. Sie ermöglichen es, die Bevölkerung rasch zu informieren und zu unterstützen, Notrufe abzusetzen sowie Hilfsgüter zu erhalten. Die Bevölkerung wurde mittels Signaltafeln und durch die Zustellung der Informationsbroschüre «Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall» informiert. Diese enthält auch Angaben zur Alarmierung, zum Notgepäck und zum Notvorrat.
Zusammenspiel mit der Schutzrauminfrastruktur
Parallel zu den Notfalltreffpunkten besteht seit den 1960er-Jahren schweizweit eine Schutzrauminfrastruktur. Deren Bereitschaft und Zuweisung im Ernstfall ist ebenfalls von zentraler Bedeutung. Ein umfassendes Notfallszenario erfordert eine zuverlässige Koordination und die gesicherte Einsatzbereitschaft beider Systeme.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Herausforderungen, die sich bei einem Ausfall kritischer Kommunikationskanäle ergeben, richten die Interpellanten mehrere Fragen an die Regierung des Kantons St.Gallen.
Fragen zur Information, Einsatzbereitschaft und Alarmierung
Die Regierung soll darlegen, wie sie die aktuelle Kenntnis der Bevölkerung über die Notfalltreffpunkte und deren genauen Standort beurteilt. Zudem wird gefragt, welche Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Vorgehen im Krisenfall der breiten Bevölkerung und insbesondere auch Neuzuzügern bekannt ist.
Weiter interessiert, wie die Einsatzbereitschaft der 168 Notfalltreffpunkte im Kanton St.Gallen aktuell beurteilt wird. Diese sollen im Ereignisfall durch den Zivilschutz mit Unterstützung der Feuerwehr betrieben werden. Dabei stehen Fragen zu Personal, Infrastruktur und Ausrüstung im Vordergrund, um sicherzustellen, dass die Treffpunkte als Anlaufstellen, Abgabestellen für Hilfsgüter und Standorte für Notrufe funktionieren können.
Schutzräume und Bevölkerungswarnung im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Funktionsfähigkeit des Alarmierungssystems. Die Regierung wird um eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit und Reichweite der Bevölkerungswarnung gebeten, vornehmlich für den Fall, dass die üblichen Kommunikationskanäle ausfallen.
Schliesslich soll geklärt werden, ob für die gesamte Bevölkerung des Kantons St.Gallen genügend Schutzraumplätze zur Verfügung stehen und ob der Zustand der Schutzräume, einschliesslich ihrer technischen Ausrüstung und Belüftung, aktuell als einsatzbereit zu bewerten ist.
Die Interpellation wurde am 1. Dezember 2025 von den Kantonsräten Keller-St.Gallen, Schuler-Mosnang und Seger-St.Gallen eingereicht.