Von der frühen Förderung sollen nicht nur Kinder profitieren, sondern auch die Schulen entlastet und damit Folgekosten vermieden werden, schrieb die St.Galler Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung.
Das Massnahmenpaket hat seinen Ursprung in mehreren Vorstössen im Kantonsrat. Kompetenzen von Kindern sollen in den ersten Lebensjahren wirkungsvoll gefördert und die Kinder auf den Übertritt in die Volksschule vorbereitet werden.
Denn heute würden Kindern beim Schuleintritt häufig grundlegende sprachliche, soziale und weitere Kompetenzen fehlen. Werde dies erst beim Schuleintritt bemerkt, sei oft bereits wichtige Zeit zur Förderung verstrichen, beispielsweise im Bereich der Sprache, hiess es in der Mitteilung weiter.
Gemeinden müssen Angebot bereitstellen
Um diesem Problem zu begegnen, schlägt die St. Galler Regierung mehrere Instrumente vor. Gemeinden sollen künftig verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes und qualitativ ausreichendes Angebot der frühen Förderung bereitzustellen. Zudem sollen sie ein Gesamtkonzept erarbeiten, das Angebote koordiniert, vernetzt und aufeinander abstimmt.
Bestandteil des Massnahmenpakets zuhanden des Kantonsrats ist ein Prozess zur Früherkennung: Ein sogenannter vorschulischer Erstkontakt mit einer Fachperson der frühen Kindheit soll Förderbedarf frühzeitig erkennen. Auf dieser Grundlage können Besuchsempfehlungen für Förderangebote bestimmt werden. Auch sollen laut Mitteilung Besuchsobligatorien ausgesprochen werden, falls Gemeinden dies möchten.
Auf lokale Bedürfnisse reagieren
Die Regierung betont, dass die Hauptverantwortung für Erziehung und Entwicklung weiterhin bei den Eltern liegt. Das Massnahmenpaket setzt jedoch auf gezielte Unterstützung, damit Eltern ihre Rolle bestmöglich wahrnehmen können. Entscheidend sei eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Fachpersonen und Behörden.
Die ausgearbeitete Regelung trage der Zuständigkeit der staatlichen Stellen Rechnung, hiess es in der Mitteilung weiter. Die Gemeinden setzen um, der Kanton koordiniert und unterstützt. Den Gemeinden werde dabei möglichst viel Handlungsspielraum eingeräumt, um auf lokale Bedürfnisse reagieren zu können.
Früherkennung rückte ins Zentrum
Mit dieser Vorlage reagiert die Regierung auf insgesamt sieben Vorstösse aus dem Kantonsrat, darunter das Postulat zum Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt.
Zwei Vernehmlassungen flossen in die Vorlage ein. Während zunächst mehr Verbindlichkeit gefordert wurde, führte die zweite Runde zu einer Anpassung: Statt einer obligatorischen Entwicklungsstanderhebung ist nun der vorschulische Erstkontakt vorgesehen. Damit rücken die Früherkennung und die nachhaltige Entlastung des Schulsystems stärker ins Zentrum.