Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) senken den Arbeitspreis bei sämtlichen Gasprodukten. Parallel dazu erhöhen sie die Biogasanteile bei den Produkten «St.Galler Gas Grau», «St.Galler Gas Basis» und «St.Galler Gas Öko». Die Anpassungen erfolgen im Einklang mit dem städtischen Energiekonzept 2050.
Die neuen Biogasanteile und Arbeitspreise gestalten sich wie folgt (alle Preise exkl. Mehrwertsteuer):
- St.Galler Gas Grau: Biogasanteil bisher 5 %, Arbeitspreis 10,3 Rp./kWh – neu 8 % Biogasanteil, Arbeitspreis 8,3 Rp./kWh
- St.Galler Gas Basis: Biogasanteil bisher 20 %, Arbeitspreis 11,4 Rp./kWh – neu 23 % Biogasanteil, Arbeitspreis 9,2 Rp./kWh
- St.Galler Gas Öko: Biogasanteil bisher 50 %, Arbeitspreis 13,7 Rp./kWh – neu 54 % Biogasanteil, Arbeitspreis 11,2 Rp./kWh
- St.Galler Gas Öko Plus: Biogasanteil unverändert 100 %, Arbeitspreis neu 13,4 Rp./kWh (bisher 17,5 Rp./kWh)
- St.Galler Gas MuKEn: Biogasanteil unverändert 20 % (CH), Arbeitspreis neu 10,1 Rp./kWh (bisher 13,5 Rp./kWh)
Anpassung bei der Netznutzung kostenneutral
Bisher war im Arbeitspreis für die Netznutzung die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes enthalten. Neu wird diese separat ausgewiesen und mit 0,07 Rp./kWh verrechnet. Entsprechend reduziert sich der Arbeitspreis für die Netznutzung von 1,70 Rp./kWh auf 1,63 Rp./kWh. Diese Anpassung ist insgesamt kostenneutral. Die Grundpreise bleiben unverändert.
Deutliche Einsparungen für Kunden
Die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Kundenkategorien basieren auf Berechnungen für das Standardprodukt «St.Galler Gas Basis». Ein typisches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20’000 kWh spart im Jahr 2026 rund 440 Franken.
Die durchschnittlichen Einsparungen pro Jahr betragen:
- Einfamilienhaus (20’000 kWh): rund 440 Franken
- Doppel-EFH oder kleines MFH (50’000 kWh): rund 1’100 Franken
- Mehrfamilienhaus (100’000 kWh): rund 2’200 Franken
- Grosse Überbauung (500’000 kWh): rund 11’000 Franken
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sämtliche Abgaben – inklusive CO2-Abgabe – sind enthalten.
Stellungnahmen von Preisüberwachung und Stadtrat
Die Preisüberwachung begrüsst die Senkung des Energiepreises. Sie empfiehlt dem Stadtrat jedoch, den Kapitalkostensatz (WACC) für die Bewertung des Anlagevermögens auf 3 Prozent zu senken sowie auf die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu verzichten oder eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundlage zu beantragen.
Der Stadtrat weist darauf hin, dass das Gasnetz aufgrund des Substitutionswettbewerbs und des Rückzugs aus dem traditionellen Wärmemarkt höheren Risiken ausgesetzt ist als das Stromnetz.
Er erachtet deshalb beim Gas eine höhere WACC-Verzinsung als beim Strom als sachgerecht und hält am Zinssatz von 5,15 Prozent fest. Auch die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes beurteilt der Stadtrat als legitim und belässt diese unverändert.