Innovative und skalierbare Start-ups gelten als zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und technologische Entwicklung.
Mehrere Schweizer Kantone haben ihre Rahmenbedingungen gezielt darauf ausgerichtet, Start-ups sowie Investoren anzuziehen und optimale Wachstumsbedingungen zu schaffen. Auch der Kanton St.Gallen verfügt seit 2023 über eine Start-up-Strategie und setzt daraus verschiedene Massnahmen bereits erfolgreich um.
Steuerliche Aspekte bislang kaum beleuchtet
In der bestehenden Start-up-Strategie werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Gründer, an Start-ups beteiligte Mitarbeiter sowie private oder institutionelle Investoren jedoch kaum thematisiert.
Dabei spielen gerade diese Faktoren eine wichtige Rolle bei der Frage, ob sich eine dynamische und nachhaltige Start-up-Szene im Kanton St.Gallen entwickeln und etablieren kann – insbesondere im Vergleich zu den starken Start-up-Zentren anderer Kantone.
Interpellation an die Regierung
Vor diesem Hintergrund richtet Kantonsrat Lippuner-Grabs gemeinsam mit Schorer-St.Gallen und Pool-Uznach eine Interpellation an die Regierung des Kantons St.Gallen. Darin wird die Regierung um eine Einschätzung und Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Die Regierung soll darlegen, wie sie die generelle Attraktivität des Kantons St.Gallen für Start-ups im interkantonalen Vergleich beurteilt. Zudem wird nach den Stärken und Schwächen des heutigen Umfelds für technologie-, software- oder wissensintensive Start-ups im Kanton gefragt.
Ein weiterer Fokus liegt auf den Rahmenbedingungen für Start-ups, die rasch wachsen und skalieren wollen, etwa in den Bereichen Tech, DeepTech, MedTech oder digitale Plattformen. Auch die Attraktivität des Kantons St.Gallen aus Sicht von privaten Investoren, Business Angels und institutionellen Venture-Capital-Firmen soll beurteilt werden.
Fokus auf steuerliche Standortfaktoren und Investorenfreundlichkeit
Die Interpellation verlangt zudem eine Einschätzung der steuerlichen Standortfaktoren, die für Start-up-Investoren von Vorteil oder Nachteil sind. Dabei geht es unter anderem um Kapitalgewinne, Verlustverrechnung, Vermögenssteuer, die Bewertung junger Unternehmen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Weiter wird die Regierung gefragt, ob gezielte Verbesserungen zugunsten von Frühphaseninvestoren geplant sind, etwa Vereinfachungen bei Rulings, klarere Bewertungsstandards oder eine bessere Planbarkeit.
Fachkräfte und wirtschaftliche Effekte im Fokus
Ein weiterer Punkt betrifft die Attraktivität des Kantons St.Gallen für hochqualifizierte Fachkräfte, die für die Entwicklung von Start-ups entscheidend sind. Abschliessend soll die Regierung aufzeigen, welche Massnahmen sie plant, um St.Gallen im interkantonalen Wettbewerb klarer als attraktiven Standort für Start-ups und Start-up-Investoren zu positionieren und dem Ziel eines «Start-up-Kantons St.Gallen» zum Durchbruch zu verhelfen.
Zudem wird die Regierung gebeten darzulegen, welche wirtschaftlichen Effekte sie erwartet, wenn die Attraktivität für Start-ups und deren Investoren deutlich erhöht wird.
Eingereicht am 2. Dezember 2025 von Lippuner-Grabs, Schorer-St.Gallen und Pool-Uznach.