«Ich freue mich sehr», bringt Barbara Hächler, Schulpräsidentin der Flade, ihre Gefühlslage auf den Punkt. Entgegen einem ersten Zwischenbericht des kantonalen Bildungsdepartements zur Revision des Volksschulgesetzes soll der Flade-Artikel nicht gestrichen werden.
Besagter Artikel im Volksschulgesetz (Art. 4 Abs. 3) hält fest, dass der Katholische Konfessionsteil als Oberstufenschulgemeinde in der politischen Gemeinde St.Gallen eine Sekundarschule und eine Realschule führen kann.
Die Flade ist demnach keine Privatschule, sondern eine öffentlich-rechtliche Schule am Standort St.Gallen. Das Einzugsgebiet geht hingegen über die Stadt hinaus; mit vier Gemeinden bestehen Verträge zur Beschulung der Schüler.