Studien zu Missbräuchen, etwa bei der katholischen Kirche in der Schweiz oder den evangelischen Kirchen in Deutschland, haben dazu geführt, dass sich auch zahlreiche weitere Institutionen die Frage stellen, wie es bei ihnen um den Schutz vor Missbrauch bestellt ist.
Auch der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen tat dies. Dabei entschied er, das seit über zwanzig Jahren bestehende Persönlichkeitsschutzkonzept zu überarbeiten.
Nun liegt das neue «Rahmenpräventionskonzept Schutz der persönlichen Integrität» vor und die Synode beugte sich gestern darüber.
Das Konzept habe nicht nur sexuelle Übergriffe im Blick, betonte Antje Ziegler, zuständige Kirchenrätin, sondern berücksichtige ein sehr breites Spektrum von Grenzverletzungen. Diese reichten von Sticheleien über diskriminierende Äusserungen bis hin zu sexueller Belästigung und Übergriffen.
Markus Unholz, Synodaler der Kirchgemeinde St.Gallen C, lobte den Vorschlag des Kirchenrates, «weil nicht einfach die Feuerwehr gestärkt» werde, sondern das Konzept verschiedene präventive Instrumente enthalte – etwa Schulungen oder Informationsmaterial. In der Kirche gehe es oft darum, den Menschen nahe zu sein. Entsprechend wichtig sei es, die Grenzen zu kennen.
Fabian Kuhn, Synodaler der Kirchgemeinde Unteres Toggenburg, bezweifelte, dass es sinnvoll sei, neben einer externen Meldestelle auch eine interne zu führen. «In unserem Netzwerk, wo jede jeden kennt, ist es schwierig, absolute Anonymität zu sichern.»
Bei schwerwiegenden Verstössen sei selbstverständlich eine externe Meldestelle anzurufen, bestätigte ihn Antje Ziegler. Bei herausfordernden Alltagssituationen, etwa bei Konflikten in Behörden oder unter Mitarbeitenden, sei eine interne Meldestelle jedoch sinnvoll.