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Kanton
30.06.2025

Missbrauch vorbeugen dank Prävention

Kirchenrätin Antje Ziegler
Kirchenrätin Antje Ziegler Bild: zVg
Die St.Galler Kirche stärkt den Schutz vor Missbrauch. Am 30. Juni 2025 hat die Synode, das Kirchenparlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, ein neues Rahmenpräventionskonzept zur Kenntnis genommen und dessen Finanzierung genehmigt.

Studien zu Missbräuchen, etwa bei der katholischen Kirche in der Schweiz oder den evangelischen Kirchen in Deutschland, haben dazu geführt, dass sich auch zahlreiche weitere Institutionen die Frage stellen, wie es bei ihnen um den Schutz vor Missbrauch bestellt ist.

Auch der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen tat dies. Dabei entschied er, das seit über zwanzig Jahren bestehende Persönlichkeitsschutzkonzept zu überarbeiten.

Nun liegt das neue «Rahmenpräventionskonzept Schutz der persönlichen Integrität» vor und die Synode beugte sich gestern darüber.

Das Konzept habe nicht nur sexuelle Übergriffe im Blick, betonte Antje Ziegler, zuständige Kirchenrätin, sondern berücksichtige ein sehr breites Spektrum von Grenzverletzungen. Diese reichten von Sticheleien über diskriminierende Äusserungen bis hin zu sexueller Belästigung und Übergriffen.

Markus Unholz, Synodaler der Kirchgemeinde St.Gallen C, lobte den Vorschlag des Kirchenrates, «weil nicht einfach die Feuerwehr gestärkt» werde, sondern das Konzept verschiedene präventive Instrumente enthalte – etwa Schulungen oder Informationsmaterial. In der Kirche gehe es oft darum, den Menschen nahe zu sein. Entsprechend wichtig sei es, die Grenzen zu kennen.

Fabian Kuhn, Synodaler der Kirchgemeinde Unteres Toggenburg, bezweifelte, dass es sinnvoll sei, neben einer externen Meldestelle auch eine interne zu führen. «In unserem Netzwerk, wo jede jeden kennt, ist es schwierig, absolute Anonymität zu sichern.»

Bei schwerwiegenden Verstössen sei selbstverständlich eine externe Meldestelle anzurufen, bestätigte ihn Antje Ziegler. Bei herausfordernden Alltagssituationen, etwa bei Konflikten in Behörden oder unter Mitarbeitenden, sei eine interne Meldestelle jedoch sinnvoll.

Kirchenratspräsident Martin Schmidt Bild: zVg

Schliesslich fragte sich ein Synodaler, ob vierzig Stellenprozente für die Umsetzung des Konzeptes nicht zu grosszügig bemessen seien. Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates, versicherte, nach drei Jahren Betrieb nochmals über die Bücher zu gehen und allfällige Pensen anzupassen.

Die Synode bewilligte mit grosser Mehrheit die Finanzierung des Konzeptes. Der Kirchenrat rechnet mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund 110’000 Franken.

Was lange währt, wird endlich gut: Bereits 2018 stellte ein Synodaler die Frage, ob es Zeit für eine Gesamtrevision der Verfassung wäre.

In den letzten Jahren kam die Frage immer öfter auf. «Eine Revision der seit 1974 bestehenden Verfassung ist angebracht», lautete schliesslich das Fazit einer vorberatenden Kommission. Handlungsbedarf bestehe etwa bei Fragen rund um die Leitung der Kirchgemeinden, die freie Wahl der Kirchbürgerinnen und -bürger zur Zugehörigkeit oder die Grösse der Synode von derzeit 180 Mitgliedern.

Gestern lag nun dem Parlament ein Projektvorschlag vor. Damit keine falschen Erwartungen aufkämen, ergriff Martin Schmidt gleich zu Beginn der Diskussion zum Projektvorschlag das Wort: «Wir werden vieles diskutieren, was schliesslich nicht in der Verfassung stehen wird.» Doch alle Diskussionen rund um die Verfassung seien wichtig. Denn nur so gelinge es, das Bewusstsein für die Kirche von morgen zu schärfen.

Insgesamt war es im Kirchenparlament dann unbestritten, den Startschuss zur Verfassungsrevision zu geben. Allerdings wünschten einige Parlamentarier einen detaillierteren Projektplan samt Kommunikationskonzept sowie einen präzisen Termin des Projektabschlusses – ohne Erfolg.

Die Mehrheit der Synode bewilligte den vom Kirchenrat vorgelegten Projektplan. Dieser geht davon aus, dass der Verfassungsprozess rund vier Jahre dauern und eine Million Franken kosten wird.

Die Synode verabschiedete schliesslich einen Schlussbericht zur Vision «St.Galler Kirche 2025», die die Kirche in den letzten zehn Jahren begleitete.

 «Ein Resultat der Vision ist nun der Verfassungsprozess», freute sich Martin Schmidt. Zudem nahm sie den Amtsbericht 2024 einstimmig entgegen.

Auch die Rechnung 2024 der Kantonalkirche ging fast einstimmig über die Bühne. Sie schliesst bei einem Aufwand von rund 21,4 Millionen Franken und einem Ertrag von 21,5 Millionen Franken rund 350’000 Franken besser ab als budgetiert. Das Budget war noch von einem Rückschlag von knapp 270’000 Franken ausgegangen.

pd/stz.
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