Unsere Kinder sollen auf den städtischen Spielplätzen besser vor den Auswirkungen des Rauchens geschützt werden. Das Verbot soll es der Polizei ermöglichen, Rauchende zu büssen, es soll aber auch dazu dienen, Rauchende darauf aufmerksam machen zu können, dass auf den städtischen Spielplätzen nicht geraucht werden darf – verbindlich und nicht lediglich im Sine einer Bitte. Ein Rauchverbot hilft somit, die soziale Kontrolle auf den Spielplätzen zu stärken und zu unterstützen.
Gesunder Menschenverstand reicht nicht
Es reicht den Initianten nicht, dass auf Spielplätzen einzig der gesunde Menschenverstand für den Schutz der Kinder verantwortlich sein soll. Für den Schutz der Kinder, als vulnerabler Teil unserer Gesellschaft, soll ein zwingendes Verbot gelten – das sind wir der Gesundheit unserer Kinder schuldig.
Diejenigen Eltern oder Aufsichtspersonen, die sich vor Ort auf den Spielplätzen mit persönlichem Engagement für eine rauchfreie Umgebung einsetzen, sollen künftig rechtlich geschützt und nicht nur auf Kulanz angewiesen sein.
Mit dem Litteringverbot ist es nicht getan
Heute gilt auf den Spielplätzen ein Litteringverbot. Dieses sollte dazu beitragen, dass keine Zigarettenstummel auf den Spielplätzen zurückbleiben. Es zeigt sich aber, dass trotz Litteringverbot unsere städtischen Spielplätze mit Zigarettenrückständen übersät sind.
Die Verlockung scheint trotz Verbot zu gross, den Rest der Zigarette einfach auf den Boden zu werfen. Gebüsst werden kann ohnehin nur, wenn die Tat vor Ort durch die Polizei direkt im Tatzeitpunkt festgestellt wird.
Alleine das Litteringverbot reicht für die Initianten somit nicht. Dieses zeigt zu wenig Wirkung. Zudem geht es den Initianten nicht nur darum, dass Kinder mit einem Litteringverbot von den liegengelassenen, toxischen Zigarettenstummeln geschützt werden, sondern es geht auch um die Prävention.
Auf den Spielplätzen soll das Rauchen grundsätzlich nicht sichtbar sein, weder bei Personen die rauchen noch bei den Rückständen mit den Zigarettenstummeln. Auf den städtischen Spielplätzen sollen Eltern oder Aufsichtspersonen ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.
Andere Städte machen es vor
Eine Mitteilung des deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg zeigt auf, dass das Rauchverbot auf Kinderspielplätzen wirkt. Die Wirksamkeit verschiedener Regelungen wurde in den Jahren 2009 und 2010 in verschiedenen deutschen Städten untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass in Städten mit Rauchverbot deutlich weniger Zigarettenstummel auf den Spielplätzen zu finden waren.
So waren es in Heidelberg, wo ein Rauchverbot gilt, pro untersuchtem Spielplatz durchschnittlich bis zu einem Viertel weniger Zigarettenstummel als in Städten, die kein Rauchverbot kennen. Alleine dies sollte uns überzeugen, auch in St.Gallen ein Rauchverbot auf den städtischen Spielplätzen zu fordern.
Ablehnung des Rauchverbots
Die beiden Einfachen Anfragen von Dr. Esther Granitzer (SVP / Rauchfreie öffentliche Kinderspielplätze) und Cornelia Federer (Grüne / Giftige Gefahr für Kinder auf den städtischen Spielplätzen) waren die Grundlage für den Stadtrat, sich mit einem Rauchverbot auf Spielplätzen auseinanderzusetzen.
Der Stadtrat erkannte das Gefahrenpotential und beantragte dem Stadtparlament mit einem Nachtrag zum städtischen Polizeireglement ein entsprechendes Rauchverbot auf Spielplätzen. Am 21. Mai 2024 behandelte das Stadtparlament die Nachträge zum Polizeireglement.
In der Schlussabstimmung wurde der Nachtrag II über das Bettelverbot gutgeheissen, jedoch der Nachtrag III über das Rauchverbot mit 27 Ja- gegenüber 30 Nein-Stimmen abgelehnt.
Rechtfertigung des Rauchverbots
Das Initiativkomitee ist nach wie vor der Überzeugung, dass die weggeworfenen Zigarettenstummeln eine Gefahr für die dort spielenden oder anwesenden Personen darstellen und generell das Rauchen auf Spielplätzen zu unterlassen ist. Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen schützt unsere Kinder an einem Ort, der für sie erstellt und auch für sie reserviert ist.
Es ist für das 17 Personen umfassende Initiativkomitee unverständlich, dass bei den Bahnhöfen, bei den Schulen und bei anderen öffentlichen Gebäuden rauchfreie Zonen mit Verboten eingerichtet werden, bei den Spielplätzen aber kein Verbot ausgesprochen werden soll. Das Verbot ist daher nicht nur notwendig, sondern im Vergleich mit anderen öffentlichen Orten auch gerechtfertigt.
Rauchen können die Personen vor oder nach dem Spielplatzbesuch, oder neben den städtischen Spielplätzen. Es gibt aus der Sicht des Initiativkomitees keinen triftigen Grund, der das Rauchen auf den Spielplätzen zulassen soll.