Für die Entsorgung des Weihnachtsbaums gibt es zwei Möglichkeiten. Mit der Grüngutabfuhr wird der Baum wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Er muss dabei auf Containergrösse zerkleinert werden und Stamm sowie Äste dürfen nicht dicker als sieben Zentimeter sein. Zudem muss Dekoration wie Lametta, Engelshaar und auch Kerzenwachs zuvor vom Baum entfernt werden.
Die Alternative bietet die Kehrichtabfuhr. Diese nimmt ausgediente Christbäume bei jeder Kehrichtsammlung kostenlos mit. Allerdings dürfen die Bäume oder Baumteile nicht grösser als zwei Meter sein, da sie ansonsten nicht in die Fahrzeuge geladen werden können.
Und wenn man den Baum nicht entsorgen möchte?
Doch nicht immer müssen Bäume entsorgt werden. Entsorgung St.Gallen empfiehlt Personen, die sich nicht mehr mit der Entsorgungsfrage beschäftigen möchten, einen Christbaum im Topf zu mieten oder das Bäumchen nach seinem Einsatz selber im Garten einzupflanzen.