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Kanton
09.11.2024

Personalmanagement in der Verwaltung stärken

Bild: Archiv
Die Neuorganisation und die Weiterentwicklung des Personalmanagements in der kantonalen Verwaltung bedürfen einer Anpassung von rechtlichen Grundlagen im Personalgesetz. Die vorberatende Kommission empfiehlt Eintreten auf den III. Nachtrag zum Personalgesetz.

Die Regierung des Kantons St.Gallen sieht eine neue HR-Strategie und ein neues HR-Geschäftsmodell vor. Der Kanton tritt künftig als einheitlicher Arbeitgeber für das ganze Personal der Departemente und der Staatskanzlei auf. Zu diesem Zweck wurde ein Wertekompass entwickelt. Darin werden die Werte und Gemeinsamkeiten aller Angestellten der Verwaltung hervorgehoben.

Der Kanton will sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Sonja Lüthi, St.Gallen, die Vorlage beraten. Sie begrüsst die Bestrebungen der Regierung, die administrativen Tätigkeiten zu zentralisieren. Die Kommission diskutierte den Einsitz der Sozialpartner in der Referenzfunktionskommission. Sie schliesst sich dem Vorschlag der Regierung an, die Sozialpartnerschaft zu stärken und die Zusammensetzung der Referenzfunktionskommission neu zu gestalten.

pd/fam