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Leserbrief
Stadt St.Gallen
05.11.2024
05.11.2024 16:10 Uhr

«Konstruierte Gutachten: Hält sich der Stadtrat noch an Gesetze?»

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: TCS
Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen hiess kürzlich einen Rekurs gegen Tempo-30-Zonen in der St.Galler Innenstadt gut. In ihrem Leserbrief nimmt Eveline Ketterer dazu Stellung.

«Das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement hat einen Rekurs gegen eine Tempo-30-Zone gutgeheissen – mit einer bemerkenswerten Begründung. Wie einer Medienmitteilung des TCS zu entnehmen war, wecke das interne Gutachten der Stadt den Anschein, «von Anfang an ergebnisorientiert erstellt worden zu sein» und enthalte «gesuchte und konstruierte Darstellungen».

Mit dem Gutachten hätte der Stadtrat die gesetzlich notwendigen Argumente für den Entscheid des Stadtparlaments finden wollen, welches diese Tempo-30-Zone forderte. Mit anderen Worten: das Gutachten wurde zurechtgebogen, um den Willen des Parlaments zu legitimieren.

Das passt zu einem Erlebnis, das ich am Einweihungsfest einer Begegnungszone hatte: Einem Mitarbeiter von «Stadtgrün», der den Gästen bereitwillig und geduldig zur Begegnungszone Auskunft gab, rutschte ein Satz heraus: 20er-Zonen und andere Verkehrseinschränkungen dienten dazu, «das Autofahren unattraktiv zu machen». Das dürfte kaum der offiziellen Darstellung entsprechen.

Für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit gibt es klare Vorschriften in der Signalisationsverordnung und im Strassenverkehrsgesetz. Das «madig machen» des Autos, das bewusste Herbeiführen von Ärgernissen für Autofahrer steht nirgends. Auch die städtischen Reglemente, auf die sich der Stadtrat bezieht, enthalten kein Wort von «Lenkung des Mobilitätsverhaltens» – das saugt er sich bloss aus einem Konzeptpapier heraus.

Da die betreffende Aussage an einem offiziellen Infostand der Stadt getätigt wurde, mit versammeltem Stadtrat vor Ort, habe ich sie bereits damals nicht nur als Meinungsäusserung eines Mitarbeiters gedeutet. Wenn konstruierte Gutachten erstellt werden, um Parlamentsentscheiden entgegenzueilen, wirft das die Frage auf, ob diese Aussage auch der Haltung des Stadtrats entspricht – und ob er noch willens ist, sachbezogen zu agieren und Gesetze einzuhalten.»

Eveline Ketterer, Aufrecht St.Gallen
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