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Eggersriet
01.11.2024

Knatsch um Eggersrieter Turnhalle

Die Turnhalle für den Schulhausneubau soll nun doch nicht beim Schulgebäude errichtet werden, wie im beschlossenen Projekt vorgesehen.
Die Turnhalle für den Schulhausneubau soll nun doch nicht beim Schulgebäude errichtet werden, wie im beschlossenen Projekt vorgesehen. Bild: Archiv
Die Pläne einer Turnhalle auf der Heimatwiese der Gemeinde Eggersriet wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Dennoch will der Gemeinderat am Projekt festhalten, es droht ein Rechtsstreit.

Der Bau eines neuen Schulhauses ist in Eggersriet schon seit 15 Jahren Thema. Zwei Projekte stehen laut dem St.Galler Tagblatt im Fokus: einerseits das Projekt «Lin» im Dorf, andererseits das Projekt «Espona» auf dem Gebiet Heimat am Dorfrand. Im März 2023 stimmte das Eggersrieter Stimmvolk für das Projekt im Dorfzentrum.

Der Gemeinderat hatte jedoch andere Pläne. Er wollte zusätzlich auf der Heimatwiese eine seperate Turnhalle bauen. Daraufhin gab es einen Einspruch, der vom Verwaltungsgericht gutgeheissen wurde. In einer Mitteilung vom 25. Oktober 2024 erklärt der Gemeinderat aber, es sei aus seiner Sicht «richtig und zielführend, den Schulhausneubau im Dorf, die Sportanlagen aber in der Heimat zu errichten».

Entscheid der Bürgerversammlung rechtlich heikel

Der Gemeinderat beruft sich auf eine Abstimmung an der Bürgerversammlung vom 13. November 2023, in welcher entschieden wurde, dass das Projekt «Sportwelt Heimat» weiterverfolgt werden soll. Brisant dabei: Der damalige Gemeindepräsident Roger Hochreutener, der nicht in Eggersriet wohnhaft und somit nicht stimmberechtigt war, fällte einen Stichentscheid.

Wie ein Strafrechtsexperte gegenüber dem Tagblatt erklärt, sei diese Aktion «nicht unproblematisch». Auch dass die Gemeinde Eggersriet trotz Entscheid des Verwaltungsgerichts am Projekt festhält, sei rechtlich schwierig. Eine Änderung des vom Volk beschlossenen Projekts im Dorfzentrum ohne Vorlegung eines Kreditbeschlusses sei laut dem St.Galler Gemeindegesetz nicht möglich. Die Abstimmung an der Bürgerversammlung sei rechtlich nicht bindend.

jos
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