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Kanton
16.10.2024

Umnutzung zu Asylunterkünften: SVP will Bevölkerung mitreden lassen

Die Jugendherberge an der Jüchstrasse in St.Gallen soll ebenfalls ab November 2024 als Asylunterkunft umgenutzt werden.
Die Jugendherberge an der Jüchstrasse in St.Gallen soll ebenfalls ab November 2024 als Asylunterkunft umgenutzt werden. Bild: Leonidas Portmann/Schweizer Jugendherbergen
Aufgrund des Platzmangels werden im Kanton St.Gallen immer wieder Liegenschaften zu Asylunterkünften umgenutzt. Dafür ist teilweise keine Baubewilligung vonnöten und somit hat die Bevölkerung auch kein Einspracherecht. Die SVP Kanton St.Gallen will mit einem Vorstoss Klarheit schaffen.

Kürzlich wurde bekannt, dass das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen einen Rekurs im Fall der Asylunterkunft von Uzwil gutgeheissen hat. Dies, weil die Gemeinde Uzwil die Umnutzung des ehemaligen Altersheim Marienfeld in Niederuzwil in eine Asylunterkunft nicht dem Baubewilligungsverfahren unterstellt wurde.

Mitspracherecht verwehrt

«Damit wurde den Anstössern einerseits die Möglichkeit verwehrt, Einfluss auf Aspekte wie das Betriebskonzept, den Lärmschutz oder die Sicherheit zu nehmen», beklagt die SVP Kanton St.Gallen.

«Andererseits wird von den Klägern der Verdacht ins Feld geführt, dass vom Zweckverband – welcher von der Gemeinde Uzwil und drei weiteren politischen Gemeinden getragen wird – keine Baubewilligung für die Umnutzung verlangt wurde, währenddessen die Gemeinde eine solche von Privaten wohl einverlangt hätte», führt die SVP weiter aus. 

Politischer Vorstoss soll Klarheit schaffen

Die SVP-Fraktion möchte in einem politischen Vorstoss von der Regierung wissen, wie sie grundsätzlich zur Frage der Baubewilligungspflicht von Asylunterkünften steht. «Denn aus Sicht der SVP-Fraktion ist klar, dass die Einsprachemöglichkeiten der nahe gelegenen Grundeigentümer – wie sie das Baurecht bei Umnutzungen vorsieht – auch im Fall von Asylunterkünften gewahrt werden müssen», schreibt die Partei.

Zudem müssen laut der SVP baurechtliche Vorschriften gegenüber privaten Akteuren, halbprivaten Akteuren (wie z.B. der TISG) oder dem Staat als Eigentümer im Vollzug gleichermassen zur Anwendung kommen.

Aufgrund der oft sehr kontrovers geführten Diskussionen in den Gemeinden bei Umnutzungen von Liegenschaften zu Asylunterkünften sei es zwingend, Klarheit über die Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung zu schaffen. Die SVP Kanton St.Gallen begrüsst solche Umnutzungen jedoch grundsätzlich.

pd/jos
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