Mit der Totalrevision des St.Galler Volkschulgesetzes erhalten die Schulen zeitgemässe Leitplanken. Die erste Phase der Projektarbeit wurde mit einem Zwischenbericht Ende Mai 2024 abgeschlossen. Auf dieser Basis entsteht nun ein Vorentwurf für das neue Volksschulgesetz.
Miteinbezug von Anspruchsgruppen
Der Kanton wollte ursprünglich den Vorentwurf und die Botschaft bis Ende 2024 erarbeiten. Der Projektausschuss, in dem die Schulbasis vertreten ist, erachtet diesen Zeitplan aber als unrealistisch. Dieser ist mit dem Anspruch einer sorgfältigen Erarbeitung nicht vereinbar.
Auch der Einbezug der Anspruchsgruppen aus der Schulwelt verlangt Zeit. Die Regierung hat deshalb den Zeitplan um ein Jahr verlängert. Neu will sie die Vernehmlassung im Jahr 2026 durchführen. Das Gesetz könnte frühestens am 1. August 2028 in Vollzug gehen.
Neues Teilprojekt «Sonderpädagogik»
Neben den Teilprojekten «Strukturen» und «Pädagogik» wird ausserdem ein neues Teilprojekt «Sonderpädagogik» geschaffen. Dieses setzt sich mit den vielen komplexen Fragen in diesem Bereich auseinander.
In der zweiten Phase werden nun auch jene Themenbereiche aufgegriffen, auf die in der ersten Projektphase aus Effizienzgründen noch nicht eingegangen werden konnte.