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Kanton
06.09.2024
09.09.2024 10:10 Uhr

SVP St.Gallen ärgert sich über Verlängerung des Schutzstatus S

Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert.
Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert. Bild: fluechtlingshilfe.ch
Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, 4. September 2024 den Schutzstatus S für Asylsuchende aus der Ukraine bis mindestens März 2026 zu verlängern. Dies trotz einer Standesinitiative aus dem Kanton St.Gallen, die im April 2024 eingereicht wurde.

Im April 2024 überwies der St.Galler Kantonsrat eine Standesinitiative nach Bern, welche die Aufhebung des Schutzstatus S für Asylsuchende aus der Ukraine forderte. Hintergrund dieses Standesbegehrens der SVP-, die Mitte-EVP- und FDP-Fraktion war der hohe Missbrauchsverdacht durch eine zunehmende Zahl von Roma, die unter dem Schutzstatus S anerkannt wurden.

Der Bundesrat entschied am Donnerstag, 5. September 2024, dass der Schutzstatus S bis mindestens März 2026 weitergeführt wird. Begründet wurde der Entscheid damit, dass sich die Lage in der Ukraine nicht verändert habe.

Sorge um Asylmissbrauch von Roma

Stark verändert hat sich aus Sicht der SVP-Kantonsratsfraktion jedoch der Missbrauchsverdacht gegenüber dem Schutzstatus S: «Roma, die mittlerweile rund 50 Prozent aller Personen mit Schutzstatus S ausmachen, sprechen gemäss Auskunft von St.Galler Gemeinden oft weder russisch noch ukrainisch», betont die Ukraine.

Die NZZ berichtete zudem vor einigen Monaten, dass die Identitätspapiere der Roma auffällig oft von derselben Behörde, im selben Zeitraum und in derselben Gegend der Ukraine ausgestellt worden seien, was den Verdacht von gekauften Papieren erhärtete.

«Trotz der negativen Erfahrungen von politischen Gemeinden, die diese Missstände vor Ort erleben, sowie Kantonen, die beim Bund die Behebung dieser Missstände forderten, entschied sich der Bundesrat gestern für die Verlängerung des Schutzstatus S. Damit ignoriert der Bundesrat die Missbrauchsgefahr des Schutzstatus S, auf die mehrere Kantone – so auch der Kanton St.Gallen – hingewiesen haben», bemängelt die SVP-Kantonsratsfraktion.

Missbrauchssicheres Verfahren statt Schutzstatus S

Sie sei weiterhin der Meinung, dass dieser Missbrauchsverdacht gegenüber dem Schutzstatus S insbesondere den Schutzsuchenden aus der Ukraine schade. «Deshalb soll der Schutzstatus S für die Schutzsuchenden aus der Ukraine durch ein missbrauchssicheres, beschleunigtes Verfahren auf der Basis der bestehenden Asylgesetzgebung ersetzt werden», fordert sie.

«Der gestrige Entscheid des Bundesrats zeigt jedoch ein weiteres Mal, dass die Missbrauchsbekämpfung beim Bundesrat und dem zuständigen Staatssekretariat für Migration (SEM) auf eine tiefe Priorität stösst.»

pd/jos
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