VSGP und SGV stellen sich in einer Medienmitteilung wie folgt dazu:
«Was die Entlastung der Klassenlehrer betrifft, so begrüssen wir diese ausdrücklich. Die Stärkung der Funktion der Klassenlehrer mit einer zusätzlichen Entlastungslektion ist auch aus unserer Sicht ein Beitrag zur Bewältigung der steigenden Herausforderungen in den Schulen und zu attraktiven Rahmenbedingungen für den Lehrberuf im Kanton St.Gallen.
Streichung von Pflichtlektionen verlangt
Bereits im vergangenen Sommer im Rahmen der Konsultation zur Evaluation des Berufsauftrags haben wir aber darauf hingewiesen, dass diese Entlastung möglichst kostenneutral zu erfolgen hat. Um die Schulträger vor hohen Zusatzkosten – über den ganzen Kanton verteilt, geht es um 13.4 Millionen Franken – zu schützen, verlangten wir, dass die Entlastung der Klassenlehrpersonen parallel einhergehen muss mit der Streichung von Pflichtlektionen in der Lektionentafel.
Laut dem Bildungsbericht Schweiz 2023 beträgt die jährliche Unterrichtszeit in den St.Galler Primarschulen gut fünf Prozent mehr als der schweizerische Durchschnitt, welcher bei 819 Stunden liegt. Unsere Primarschüler gehen also insgesamt über die sechs Jahre 240 Stunden oder gerade ungefähr eine Stunde pro Woche mehr zur Schule als der schweizerische Durchschnitt. Da liegt also durchaus noch Potential zur Reduktion der Lektionentafel drin.
Wer unterrichtet das freigewordene Pensum?
Im Rahmen der Vernehmlassung «Schule entlasten» haben wir die Forderung nach Reduktion der Lektionentafel in diesem Frühjahr mit Nachdruck wiederholt. Nebst der finanziellen Begründung haben wir darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Entlastung der Klassenlehrpersonen zur Folge hat, dass zusätzliches Unterrichtspensum abgedeckt werden muss. Dies in einer Zeit, in welcher bekanntlich Lehrpersonenmangel besteht.
Mit über 3’000 Klassen in den Regel- und Sonderschulen im Kantons St.Gallen geht es um ein Pensum von über hundert Vollzeitstellen, das neu verteilt werden muss. Natürlich wird wohl die eine Lektion pro Klasse in vielen Fällen von einer Lehrperson, welche im Teilpensum schon angestellt ist, übernommen werden. Trotzdem braucht es zur Abdeckung der Unterrichtslektionen insgesamt mehr Personal.
Diskussion mit Arbeitsgruppe
Aus den genannten Gründen werden wir uns in der vom Bildungsrat angekündigten Arbeitsgruppe, in welcher die Auswirkung der zusätzlich gewährten Entlastungslektion mit Anspruchsgruppen der Schulpraxis diskutiert und eine vertiefte Analyse des Lehrplans inkl. der Lektionentafel durchgeführt werden soll, nochmals vehement für unser Anliegen einsetzen.
Wir können nicht akzeptieren, dass der Bildungsrat als kantonales Gremium einen Entscheid fällt, dessen Kosten- und Personalfolgen alleine von den Schulträgern getragen werden muss.»