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Kanton
04.12.2023

Mehrere Strafanzeigen für Gucklochfahrer

Gucklochfahren gefährdet den Strassenverkehr.
Gucklochfahren gefährdet den Strassenverkehr. Bild: Kapo St.Gallen
Wenn es schneit, sind sie wieder auf den Strassen unterwegs: Gucklochfahrer. In der Zeit zwischen Sonntagmorgen und Montagmorgen wurden vier davon von der Polizei angehalten.

In Rorschach, Buchs und Wattwil wurden anlässlich von Patrouillenfahrten vier Autofahrende angehalten. Es musste festgestellt werden, dass die Autos bedeckte Frontscheiben und Seitenscheiben hatten. Diese waren nicht genügend vom Eis oder Schnee befreit worden. Die «Gucklochfahrer» wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Richtlinien und Bestimmungen

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front-  und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Eis und Schnee befreit werden. Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden.

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

Hilfreiche Tipps

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen.

fam/pd
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