Die Bewegung «Reformen jetzt» verzeichnet erste Erfolge: Die kürzlich publizierte Stellungnahme des Bistums St.Gallen und erste Gespräche zeigen, dass ein gemeinsamer Weg für sinnvolle Veränderungen möglich ist. Die Steuerungsgruppe der Bewegung geht nun einen Schritt weiter: Sie verlangt in einem dritten Vorstoss die Abschaffung von Diskriminierung bei Anstellungsverfahren in der Katholischen Kirche.
Dies sei ein wichtiges Mittel, um Missbräuchen vorzubeugen. Die zentrale Forderung aus dem Vorstoss: «Die partnerschaftliche Lebensform und sexuelle Orientierung dürfen kein Kriterium für eine Anstellung oder Beauftragung im kirchlichen Dienst darstellen.»
Thema kommt schweizweit aufs Parkett
Der Respekt vor der Intimsphäre und dem Privatleben von kirchlichen Angestellten ist in diesen Tagen schweizweit ein Thema: Ab morgen Freitag diskutiert die Plenarversammlung der RKZ (Römisch-Katholische Zentralkonferenz) genau diesen Punkt. Die RKZ-Plenarversammlung ist das oberste Organ und die Vertretung aller Katholikinnen und Katholiken der Schweiz – inklusive Delegierter aus St. Gallen und Appenzell.
Das Präsidium der RKZ hatte Ende September vorgeschlagen, dass die Schweizer Bischöfe anerkennen und festhalten, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist. «Reformen jetzt» hat diese Forderung in konkrete, konstruktive und machbare Massnahmen für das Bistum St.Gallen übersetzt.
Der Vorstoss «Privatleben respektieren» adressiert Bischof Markus Büchel, den Ordinariatsrat und die bischöfliche Kommission «Gleichberechtigung und Gleichstellung». Die Initianten des Vorstosses fordern eine Reaktion der Bistumsleitung bis zum 28. Februar 2024. Autor ist Gregor Scherzinger, Mitarbeiter der Fachstelle Diakonie der Caritas St.Gallen-Appenzell.