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Stadt St.Gallen
06.07.2023

Kein Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen in der Stadt

In der Stadt St.Gallen darf auf der Hauptverkehrsachse keine Tempo 30 Zone eingeführt werden.
In der Stadt St.Gallen darf auf der Hauptverkehrsachse keine Tempo 30 Zone eingeführt werden. Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Auf der Hauptverkehrsachse in der Stadt St.Gallen ist keine Tempo 30 Zone möglich. Dies hat die Kantonsregierung nach einer Vernehmlassung entschieden. Der St.Galler Stadtrat bedauert den Entscheid.

Das Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» sieht die schrittweise Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten städtischen Strassen vor. Temporeduktionen seien ein wirksames und verhältnismässiges Mittel, die Einwohner vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs, insbesondere der Lärmbelastung, zu schützen, schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung am Donnerstag. Zudem sind Stadt und Kanton St.Gallen als Strasseneigentümer gesetzlich verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen umzusetzen, wobei Tempo 30 die kostengünstigste und effizienteste Massnahme darstelle.

Stadtrat wollte etappenweise zu Tempo 30

In einer ersten Etappe soll Tempo 30 in der Stadt nachts auf einem Grossteil des Stadtgebietes gelten (Umsetzung 2024), in weiteren Etappen soll die Reduktion auch tagsüber auf ausgewählten Strassen umgesetzt werden, bis schliesslich bis 2027 auch Teile der Hauptverkehrsachse Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben- Torstrasse-Rorschacher Strasse verkehrsberuhigt werden sollen.

Im September 2022 hatte der Stadtrat zusammen mit der St.Galler Kantonsregierung den Entwurf des Konzeptes zur Kenntnis genommen und anschliessend Verbänden und Parteien zur Vernehmlassung vorgelegt. Darauf basierend wurde das Konzept von den Fachpersonen finalisiert. Dieses Konzept hat der Stadtrat am 20. Juni 2023 zur Kenntnis genommen. Er spricht sich weiterhin für Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstrassen aus und hat das Konzept zur integralen Umsetzung beschlossen.

Zusammenarbeit zur Klärung und Anpassung

Die Regierung des Kantons St.Gallen als Eigentümerin der Hauptverkehrsachse hat aufgrund einer Interessenabwägung entschieden, die Hauptverkehrsachse Ost-West vom Konzept auszuschliessen und Tempo 30 dort nicht einzuführen. Der Stadtrat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und bietet dem Kanton Hand, bei der nun notwendigen Klärung der Auswirkungen dieses Entscheids und Prüfung der Anpassung der Umsetzung des Konzepts zusammenarbeiten, heisst es weiter.

sda/stgallen24
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