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Auto/Mobilität
22.06.2023

Bundesrat führt E-Vignette ein

Die Klebevignetten wird es weiterhin geben
Die Klebevignetten wird es weiterhin geben Bild: Archiv
Wer die Schweizer Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette in einem dualen System eingeführt.

Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführer können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen.

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden

Davon profitieren Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen. Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 zeit- und ortsunabhängig über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden, dessen www-Adressse noch nicht bekannt gegeben wurde. Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie an den Autobahngrenzübergängen gekauft werden.

Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.

Das zuständige BAZG will noch vor der Einführung der E-Vignette am 1. August 2023 ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung informieren.

stz.
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