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Stadt St.Gallen
07.06.2023
07.06.2023 17:19 Uhr

Wie steht es um die Überprüfung des städtischen Bettelverbots?

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: pixabay
Ist das Bettelverbot ein Verstoss gegen die Menschenrechte? Vor zwei Jahren sicherte der Stadtrat zu, eine mögliche Reglementsanpassung zu prüfen – bis jetzt blieben Ergebnisse aus. Die SPlerin Marlène Schürch greift das Thema in einer einfachen Anfrage auf.

Das Bundesgericht äusserte sich in seinem kürzlich ergangenen Entscheid vom 13. März 2023 zur Vereinbarkeit des partiellen Bettelverbots des Kantons Basel-Stadt mit verschiedenen durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Grundund Menschenrechten, sowie der massgebenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)1.

In St.Gallen droht eine Freiheitsstrafe

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und hob die als unverhältnismässig erachtete Bestimmung zum Bettelverbot in öffentlichen Parks in Basel-Stadt auf. Die Stadt St.Gallen kennt in Art. 5bis des Polizeireglements (SRS 412.11) nicht nur ein partielles, sondern sogar ein allgemeines Bettelverbot.

Bei Missachtung spricht die Stadtpolizei unter anderem auch Ordnungsbussen aus. Wird eine Ordnungsbusse nicht bezahlt, wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. Problematisch ist, wenn in der Folge die nicht bezahlte Ordnungsbusse in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird. Da Betteln in aller Regel auf die (finanzielle) Bedürftigkeit eines Menschen in einer prekären Lebenslage zurückgeht, können viele Betroffene die Busse nicht bezahlen und es droht stattdessen Gefängnis.

Marlène Schürch meint: «Die Ordnungsbusse stellt faktisch bloss ein Zwischenschritt zum Freiheitsentzug als eigentlicher Sanktion dar.» Das kollidiere mit den Grundrechten: Mit Blick auf die Bedürftigkeit und besondere Vulnerabilität von bettelnden Menschen sei diese Praxis nicht zulässig.

Antwort des Stadtrats blieb aus

In der Beantwortung der am 18. Februar 2021 eingereichten Einfachen Anfrage «Bettelverbot in St.Gallen – Verstoss gegen die Menschenrechte?» sicherte der Stadtrat zu, die Rechtsprechung des EGMR bis Ende 2021 eingehend zu analysieren und gestützt darauf zu prüfen, ob Art. 5bis des städtischen Polizeireglements aufzuheben oder anzupassen sei. Eine Information über die Ergebnisse der Überprüfung ist bis anhin nicht erfolgt.

Vor diesem Hintergrund bittet die SP-Stadtparlamentarierin den Stadtrat um genauere Antworten. Schürch will über den Stand der angesprochenen Reglement-Überprüfung, einen möglichen Zusammenhang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtes zu St.Gallen, das Vorgehen der Stapo bei Verstössen gegen das Bettelverbot in den vergangenen Jahren sowie die damit verbundene Bemessung des Strafrahmens informiert werden.

sir/pd
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