Das Kind wies laut der Kantonspolizei Glarus zahlreiche Verletzungen auf, weshalb die Todesursache unklar blieb. Sie wird durch die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und unterstützt durch das Forensische Institut sowie das Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ, abgeklärt.
Untersuchungshaft
Bei den Eltern des Kindes handelt es sich um den leiblichen Vater sowie die Stiefmutter. Aufgrund der Umstände eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung und beantragte inzwischen Untersuchungshaft gegen diese wegen des Verdachts, sich im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes strafbar gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.