Die Mörschwiler Stimmberechtigten genehmigten an der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 den Kredit von 6,6 Millionen Franken für das Projekt «Bau einer FTTH-Glasfaserinfrastruktur für Telekommunikationsdienste». Das Projekt wird voraussichtlich im Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Das letzte Einzugsgebiet befindet sich derzeit im Bau. Über das gesamte Gemeindegebiet sind bis heute 1’700 Nutzungseinheiten mit einem Glasfaseranschluss erschlossen worden beziehungsweise sind noch zu erschliessen.
Reglement erarbeitet
Für das Glasfasernetz wurde das Reglement über das Kommunikationsnetz der Politischen Gemeinde Mörschwil ausgearbeitet. Dieses regelt im Wesentlichen den Geltungsbereich, den Anschluss an das Kommunikationsnetz, die Entschädigung für den Anschluss sowie die Anschlussbedingungen.
Das geltende Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlagen vom 2. Juni 1977, welches die Erstellung und den Betrieb von Gemeinschaftsantennenanlagen für Fernsehen regelt, bleibt bis zur Ablösung des Kupferkabelnetzes weiterhin in Kraft.
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat erliess an der Sitzung vom 23. Mai 2023 das neue Reglement, welches rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Dieses untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 5. Juni 2023 bis 14. Juli 2023.
Anschlussentschädigung festgelegt
Zudem legte der Gemeinderat an der Sitzung vom 23. Mai 2023 die einmalige Entschädigung für den Anschluss an das FTTH-Kommunikationsnetz nach Projektabschluss fest. Grundeigentümer bezahlen pro Liegenschaft einen einmaligen Anschlussbeitrag von 1'200 Franken (inkl. Mwst) und zusätzlich 400 Franken pro Nutzungseinheit.
Bis Projektabschluss (Stichtag: 31. Dezember 2023) gelten für den Anschluss an das Glasfasernetz die bereits im Rahmen des Projekts kommunizierten Tarife analog dem Anschluss an das Kupferkabelnetz, das heisst 1'000 Franken pro Liegenschaft und zusätzlich 300 Franken pro Nutzungseinheit. Diese Gebühren sind jedoch nur von denjenigen Grundeigentümern zu entrichten, die noch nicht an das Kupferkabelnetz angeschlossen sind.
Die Festlegung des Tarifs für die Anschlussentschädigung obliegt dem Gemeinderat und ist nicht Bestandteil des fakultativen Referendums. Das Reglement sowie die Entschädigung sind auf der Webseite der Gemeinde Mörschwil (Rubrik: Aktuelles, Neuigkeiten) zum Download verfügbar.