Der Wald ist für alle frei zugänglich. Dabei ist den Waldbesuchern kaum bewusst, dass der Wald auch jemandem gehört. Rund 30 Prozent der Kantonsfläche ist Wald. Dieser ist im Besitz von knapp 400 öffentlichen und 15'000 privaten Eigentümern.
Während die öffentlichen Waldeigentümer wie beispielsweise die Ortsbürgergemeinden und Kooperationen meistens grössere Waldflächen besitzen, beträgt die durchschnittliche Waldfläche pro Privatwaldeigentümer lediglich 1,5 Hektare.
Eigentum impliziert ein freies Verfügungsrecht über ein Objekt. Das Waldeigentum kennt diesbezüglich allerdings einige Besonderheiten. Im Eidgenössischen Zivilgesetzbuch werden der Bevölkerung Rechte zugestanden, welche das freie Verfügungsrecht des Waldeigentümers einschränken:
- Das freie Betretungsrecht oder das Recht im Wald Pilze und Beeren zu sammeln ist von dem Waldeigentümer zu dulden.
- Für das Ernten seiner Bäume braucht der Waldeigentümer eine Bewilligung des Forstdienstes.
- Zäune erstellen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und das Jagdregal im Wald gehört dem Kanton.
Der Waldeigentümer ist also mit diversen gesetzlichen Einschränkungen konfrontiert. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass trotz dieser Einschränkungen Waldbesitz sehr gefragt ist und Kaufobjekte entsprechend rar sind. Waldgrundstücke sind also auch Liebhaberobjekte.
Eine stetig zunehmende Herausforderung für Waldeigentümer sind instabile Waldbestände entlang von Strassen und Wegen. Der Klimawandel und neue Krankheiten oder Parasiten setzen den Bäumen zu. In den letzten Jahren mussten deswegen etliche Sicherheitsholzschläge ausgeführt werden. Probleme bereiten vor allem die Eschen, die durch einen eingeschleppten Pilz befallen werden und nach kurzer Zeit ihre Stabilität verlieren.