In der Schweiz kann Faulheit für Hundehalter teuer werden: Zwischen 50 und 10'000 Franken müssen sie zahlen, wenn sie das Häufchen ihres Vierbeiners auf Strassen, Wegen und öffentlichen Plätzen nicht beseitigen. Das hat das Informationsportal Betrugstest.com herausgefunden.
Dafür wurde die minimale und maximale Höhe der Ordnungsbussen in den 20 grössten Schweizer Städten miteinander verglichen, die Hundehalter beim ordnungswidrigen Hinterlassen von Hundekot zahlen müssen.
Hier kann es teuer werden
Eine empfindliche Strafe erwartet Hundehalter beim einmaligen Vergehen in Tessin: 300 Franken müssen sie in Lugano und Bellinzona mindestens zahlen, wenn sie das grosse Geschäft ihres Tieres liegen lassen – Spitzenwert im Vergleich. Den Haufen besser eintüten sollten Hundebesitzer auch in Genf, wo 280 Franken fällig werden.
Eine ähnlich hohe Strafe erwartet Einwohner in Lausanne und Schaffhausen bei Missachtung des Gesetzes: Jeweils 150 Franken müssen gezahlt werden, wenn die Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Vergleichsweise hoch ist die Strafe auch in Freiburg mit 140 Franken. Im Schnitt fordern die Schweizer Grossstädte mindestens 130 Franken von Hundehaltern, sollten sie das Häufchen ihres Tieres nicht beseitigen.
Strafe in St.Gallen fällt niedrig aus
Anders als in Tessin greift die Kantonspolizei in St.Gallen deutlich zurückhaltender durch: Lediglich 50 Franken beträgt die minimale Ordnungsbusse in der Stadt, sollte ein Hundehaufen nicht ordnungsgerecht entsorgt werden.
Je 60 Franken müssen Tierhalter in Zürich, Winterthur und Uster zahlen, wenn ihr Hund sein grosses Geschäft beim Gassigehen hinterlässt. In Luzern und Biel sind Herrchen und Frauchen 80 Franken ärmer, wenn sie beim Liegenlassen des Hundehaufens erwischt werden.
Bis zu 10'000 Franken für Wiederholungstäter
Werden Hundehaufen jedoch wiederholt auf öffentlichem Raum liegengelassen, können die Ordnungsbussen je nach Stadt deutlich ansteigen. In Lugano kann die Ordnungsbusse je nach vergangenen Taten bis zu 10'000 Franken betragen, womit die Strafe mit deutlichem Abstand am höchsten ist.
300 Franken müssen Hundehalter in Bellinzona maximal zahlen, wenn sie den Haufen ihres Hundes nicht entfernen. Bis zu 280 Franken Strafe erwartet Wiederholungstäter in Genf. Tief in die Tasche greifen müssen auch unbelehrbare Schaffhausener: Auf 150 Franken beläuft sich in der Grossstadt die Höchststrafe für das Liegenlassen von Tierkot. Höchstens 140 Franken sind es in Freiburg bei dem mehrmaligen Vergehen. Die Städte Chur, Sion und Vernier konnten keine Auskunft über die Höhe der Ordnungsbussen geben.