Diese Zonenplanänderung würde einen massiven Mehraufwand für die Verwaltung der Stadt St.Gallen bedeuten. «Sehen Sie, wenn die Stadt auf dem kompletten Hoheitsgebiet diese Zonenplanänderung einführen würde, müssen private Grundstückbesitzer bei jeder baulichen Tätigkeit, bei der ein Baum im Weg steht, – auch bei einer Umgestaltung der Gartenanlagen – ein Fällgesuch einholen», sagt Donat Kuratli, Stadtparlamentarier und Präsident der SVP der Stadt St.Gallen.
Dies, obwohl der Besitzer bereits eine Ersatzpflanzung geplant hat und so allenfalls sogar mehr Bäume gepflanzt werden könnten. Dies ist reine Bürokratie und würde sogar verhindern, dass jemand aus eigenem Willen auf seinem privaten Grundstück mehr tut, als er müsste, weil es ihm persönlich wichtig ist. Durch diese unnötige Bürokratie könnte dies aber verhindert werden. 80 cm Umfang klingt nach viel, ist es aber nicht. «Als Forstwart kann ich Ihnen sagen: 80 cm Umfang ist ein Durchmesser von 25 cm. Unzählige Bäume der Stadt St.Gallen haben einen solchen Umfang», so Kuratli weiter.
Kosten für Eigentümer und Staat
«Für ein Fällgesuch müssen Sie online ein Formular mit vielen Angaben ausfüllen, dieses ausdrucken, unterzeichnen und mit einem Situationsplan im Massstab 1:500, auf welchem schwarz = bestehend, Fällung = gelb und rot = Ersatzpflanzung eingezeichnet sind, einreichen. Dies ist sinnlose Bürokratie, benötigt Papier und Zeit, verursacht Kosten und trägt null zum Klima bei.»
Beim Staat ist kein Gesuch gratis. Das bedeutet, dass Rechnungen geschrieben werden müssen, was wiederum Ressourcen von der Verwaltung beansprucht und bei den Grundeigentümern Kosten verursacht werden für etwas, was in ihrem Eigentum steht und wofür sie sich selbst eingesetzt haben und nicht die Stadt. Diese Zonenplananpassung ist ein Kostentreiber, der verhindert, dass sich Private weiterhin für schöne Gärten mit Bäumen einsetzen. Und zwar deshalb, weil man befürchten muss, dass man mit einem Baum am Schluss Ärger bekommt.