Darum geht's:
- Zwischen Herbst 2014 und August 2016 berichteten die Obersee Nachrichten (ON) in rund 50 Wochenausgaben und rund 130 Beiträgen über diverse Ereignisse, bei denen die KESB Linth und deren damaliger Präsident eine Rolle spielten.
- Dabei griff die Regionalzeitung namentlich neun von der KESB Linth betreute Fälle auf und thematisierte wiederholt die Wahl des Präsidenten sowie mutmassliche Verflechtungen verschiedener Akteure des regionalen Sozialwesens. Ausserdem posteten Drittpersonen eine Vielzahl von Kommentaren auf der Facebook-Seite der Zeitung.
- Der Präsident der KESB Linth und die Stadt Rapperswil-Jona als deren Trägergemeinde empfanden die Berichterstattung als persönlichkeitsverletzend und erhoben entsprechend Klage gegen die ON, deren Verleger und Chefredaktor sowie gegen einen weiteren Redaktor.
- Im Dezember 2017 fällte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein erstes Urteil in der sogenannten Kesb-Klage gegen die Zeitung Obersee-Nachrichten und deren Redaktoren Bruno Hug und Mario Aldrovandi.
- Es entschied, dass die Zeitung die Persönlichkeit des ehemaligen Leiters der Kesb Linth verletzt habe und verurteilte den Verlag und die Journalisten, den Grossteil der Prozesskosten zu tragen.
- Das Urteil wurde von den Redaktoren vor das Kantonsgericht St.Gallen gezogen. Auch dieses kommt zum Entschluss, dass die Berichterstattung persönlichkeitsverletztend sei.
- Die Redaktoren Bruno Hug und Mario Aldrovandi beziehen Stellung